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	<title>Münsterland NetzwerkFörderung: Projektaufruf zur Struktur und Dorfentwicklung | Münsterland Netzwerk</title>
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	<description>Münsterland Netzwerk</description>
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		<item>
		<title>Förderung: Projektaufruf zur Struktur und Dorfentwicklung</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2023/07/06/foerderung-projektaufruf-zur-struktur-und-dorfentwicklung/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 06:35:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Förderung]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2020/09/Fotolia_177258547_S-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p>Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat einen aktuellen <strong>Projektaufruf zur Struktur und Dorfentwicklung</strong> gestartet.</p>
<p>Anträge können auf folgender Seite <a href="https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login" target="_blank" rel="noopener"><strong>https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login</strong></a> digital <strong>bis zum 31. August 2023</strong> eingereicht werden.  Eine spätere Antragstellung wird technisch nicht mehr möglich sein.</p>
<hr />
<h4>Informationen zur Förderung</h4>
<p>Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet. Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen.</p>
<p>Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings, die für 2023 voraussichtlich sehr knapp bemessen sein werden.</p>
<hr />
<h4>Zeitplan</h4>
<p>01.07-31.08.2023: digitale Antragstellung über ein Web-Portal</p>
<p>01.09.-30.09.2023: Prüfung der Anträge incl. Bewertung anhand der Projektauswahlkriterien</p>
<p>01.10.-15.10.2023: Prüfung der Anträge durch das MLV und Festlegung des Antragsrankings</p>
<p>Anschließend: Bescheidung durch Bezirksregierung Münster</p>
<p>bis 30.11.23: Auszahlung der Mittel</p>
<p>Die Mittel müssen dann in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Abruf verausgabt werden, damit keine Zinsen anfallen. Baumaßnahmen müssen bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein.</p>
<hr />
<h4>Gegenstand der Förderung</h4>
<ol>
	<li>a) Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,</li>
	<li>b) Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,</li>
	<li>c) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,</li>
	<li>d) Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,</li>
	<li>e) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,</li>
	<li>f) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,</li>
	<li>g) Umnutzung dörflicher Bausubstanz,</li>
	<li>h) Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,</li>
	<li>i) Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,</li>
	<li>j) Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und</li>
	<li>k) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.</li>
</ol>
<hr />
<h4>Zuwendungsvoraussetzungen</h4>
<p>Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens <strong><em>in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnern (incl. des Außenbereichs der Ortschaft).</em></strong></p>
<hr />
<h4>Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger</h4>
<p>Zuwendungsberechtigt sind</p>
<ol>
	<li>a) Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,</li>
	<li>b) natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.</li>
</ol>
<hr />
<h4>Konditionen:</h4>
<p><strong>65 %</strong> der förderfähigen Kosten für <strong>Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe a)</strong> maximal 250.000 € Förderung je Maßnahme;</p>
<p><strong>35 %</strong> der förderfähigen Kosten für <strong>Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe b)</strong> maximal 50.000 € Förderung je Maßnahme;</p>
<p><strong>65 % </strong>der förderfähigen Kosten für Maßnahme zur Verbesserung der<strong> lokalen Basisdienstleistun</strong>g, jedoch maximal 250.000,000 € <br />
Förderung je Maßnahme;</p>
<p><strong>35 %</strong> der förderfähigen Kosten für Maßnahmen <strong>land- und forstwirtschaftlicher Betriebe</strong> zur Umnutzung der Bausubstanz, jedoch maximal 250.000 € je Maßnahme</p>
<p>Es können nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, deren förderfähigen Kosten im Einzelfall mehr als 20.000 € betragen.</p>
<hr />
<h4>Wichtiger Hinweis</h4>
<p>Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit der Bezirksregierung Münster in Verbindung (Kontaktdaten siehe unten), damit diese die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten kann.</p>
<hr />
<h4>Ansprechpartner/innen:</h4>
<p>Grotendorst, Andreas<br />
Hauptdezernent<br />
Telefon:0251 411-5178<br />
Telefax:0251 411-85178<br />
<a href="mailto:andreas.grotendorst@brms.nrw.de"><strong>andreas.grotendorst@brms.nrw.de</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Althues, Martina<br />
Telefon:0251 411-4186<br />
Telefax:0251 411-84186<br />
<a href="mailto:martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de"><strong>martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rabbe, Mechthild<br />
Telefon:0251 411-5100<br />
Telefax:0251 411-85100<br />
<a href="mailto:martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de"><strong>martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de</strong></a></p>
<hr />
<p>Nähere Informationen (Downloads der Richtlinie, Gebietskulisse, Publizitätsvorschriften):</p>
<p><strong><a href="https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/33_struktur-_und_-dorfentwicklung/index.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/33_struktur-_und_-dorfentwicklung/index.html</a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2020/09/Fotolia_177258547_S-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p>Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat einen aktuellen <strong>Projektaufruf zur Struktur und Dorfentwicklung</strong> gestartet.</p>
<p>Anträge können auf folgender Seite <a href="https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login" target="_blank" rel="noopener"><strong>https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login</strong></a> digital <strong>bis zum 31. August 2023</strong> eingereicht werden.  Eine spätere Antragstellung wird technisch nicht mehr möglich sein.</p>
<hr />
<h4>Informationen zur Förderung</h4>
<p>Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet. Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen.</p>
<p>Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings, die für 2023 voraussichtlich sehr knapp bemessen sein werden.</p>
<hr />
<h4>Zeitplan</h4>
<p>01.07-31.08.2023: digitale Antragstellung über ein Web-Portal</p>
<p>01.09.-30.09.2023: Prüfung der Anträge incl. Bewertung anhand der Projektauswahlkriterien</p>
<p>01.10.-15.10.2023: Prüfung der Anträge durch das MLV und Festlegung des Antragsrankings</p>
<p>Anschließend: Bescheidung durch Bezirksregierung Münster</p>
<p>bis 30.11.23: Auszahlung der Mittel</p>
<p>Die Mittel müssen dann in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Abruf verausgabt werden, damit keine Zinsen anfallen. Baumaßnahmen müssen bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein.</p>
<hr />
<h4>Gegenstand der Förderung</h4>
<ol>
	<li>a) Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,</li>
	<li>b) Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,</li>
	<li>c) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,</li>
	<li>d) Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,</li>
	<li>e) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,</li>
	<li>f) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,</li>
	<li>g) Umnutzung dörflicher Bausubstanz,</li>
	<li>h) Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,</li>
	<li>i) Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,</li>
	<li>j) Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und</li>
	<li>k) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.</li>
</ol>
<hr />
<h4>Zuwendungsvoraussetzungen</h4>
<p>Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens <strong><em>in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnern (incl. des Außenbereichs der Ortschaft).</em></strong></p>
<hr />
<h4>Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger</h4>
<p>Zuwendungsberechtigt sind</p>
<ol>
	<li>a) Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,</li>
	<li>b) natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.</li>
</ol>
<hr />
<h4>Konditionen:</h4>
<p><strong>65 %</strong> der förderfähigen Kosten für <strong>Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe a)</strong> maximal 250.000 € Förderung je Maßnahme;</p>
<p><strong>35 %</strong> der förderfähigen Kosten für <strong>Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe b)</strong> maximal 50.000 € Förderung je Maßnahme;</p>
<p><strong>65 % </strong>der förderfähigen Kosten für Maßnahme zur Verbesserung der<strong> lokalen Basisdienstleistun</strong>g, jedoch maximal 250.000,000 € <br />
Förderung je Maßnahme;</p>
<p><strong>35 %</strong> der förderfähigen Kosten für Maßnahmen <strong>land- und forstwirtschaftlicher Betriebe</strong> zur Umnutzung der Bausubstanz, jedoch maximal 250.000 € je Maßnahme</p>
<p>Es können nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, deren förderfähigen Kosten im Einzelfall mehr als 20.000 € betragen.</p>
<hr />
<h4>Wichtiger Hinweis</h4>
<p>Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit der Bezirksregierung Münster in Verbindung (Kontaktdaten siehe unten), damit diese die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten kann.</p>
<hr />
<h4>Ansprechpartner/innen:</h4>
<p>Grotendorst, Andreas<br />
Hauptdezernent<br />
Telefon:0251 411-5178<br />
Telefax:0251 411-85178<br />
<a href="mailto:andreas.grotendorst@brms.nrw.de"><strong>andreas.grotendorst@brms.nrw.de</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Althues, Martina<br />
Telefon:0251 411-4186<br />
Telefax:0251 411-84186<br />
<a href="mailto:martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de"><strong>martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rabbe, Mechthild<br />
Telefon:0251 411-5100<br />
Telefax:0251 411-85100<br />
<a href="mailto:martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de"><strong>martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de</strong></a></p>
<hr />
<p>Nähere Informationen (Downloads der Richtlinie, Gebietskulisse, Publizitätsvorschriften):</p>
<p><strong><a href="https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/33_struktur-_und_-dorfentwicklung/index.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/33_struktur-_und_-dorfentwicklung/index.html</a></strong></p>
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