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	<title>Münsterland NetzwerkRecht | Münsterland Netzwerk</title>
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	<description>Münsterland Netzwerk</description>
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		<title>EmpCo-Richtlinie kompakt erklärt</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/06/25/empco-richtlinie-kompakt-erklaert/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/guillaume-de-germain-y33ul0-HF10-unsplash685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p class="PDq2pG_selectionAnchorContainer" data-start="188" data-end="596">Nachhaltigkeit spielt in der touristischen Kommunikation eine immer größere Rolle. Viele Betriebe im Münsterland machen bereits sichtbar, wie sie ressourcenschonender arbeiten, regionale Produkte einsetzen, klimafreundliche Angebote schaffen oder nachhaltige Maßnahmen im Alltag umsetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen daran, wie solche Aussagen gegenüber Gästen formuliert und belegt werden müssen.</p>
<p data-start="598" data-end="1118">Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie gelten <strong>ab dem 27. September 2026</strong> <strong>strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung</strong>. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sollten dann nur noch verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und welche Nachweise dahinterstehen. Das betrifft nicht nur Texte auf Websites oder in Flyern, sondern auch Buchungsportale, Speisekarten, Social-Media-Beiträge, Anzeigen, Siegel, Logos, Farben, Bilder und Angebotsnamen.</p>
<p data-start="1120" data-end="1583">Für Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen, Erlebnisanbieter, Kulturorte, Gästeführungen, Hofläden und weitere touristische Leistungsträger lohnt sich deshalb ein frühzeitiger Blick auf die eigene Kommunikation. </p>
<p data-start="1585" data-end="1912">Die wichtigsten Punkte zur EmpCo-Richtlinie haben wir in einer kompakten Arbeitshilfe zusammengefasst. Sie bietet einen Überblick über die Ausgangslage, zentrale Leitlinien für rechtssichere Kommunikation, Beispiele für bessere Formulierungen sowie einen praktischen Selbstcheck für Betriebe.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/rtMedia/groups/17/2026/06/EmpCo-Kompakt.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Download "EmpCo-Richtline kompakt erklärt"</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/guillaume-de-germain-y33ul0-HF10-unsplash685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p class="PDq2pG_selectionAnchorContainer" data-start="188" data-end="596">Nachhaltigkeit spielt in der touristischen Kommunikation eine immer größere Rolle. Viele Betriebe im Münsterland machen bereits sichtbar, wie sie ressourcenschonender arbeiten, regionale Produkte einsetzen, klimafreundliche Angebote schaffen oder nachhaltige Maßnahmen im Alltag umsetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen daran, wie solche Aussagen gegenüber Gästen formuliert und belegt werden müssen.</p>
<p data-start="598" data-end="1118">Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie gelten <strong>ab dem 27. September 2026</strong> <strong>strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung</strong>. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sollten dann nur noch verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und welche Nachweise dahinterstehen. Das betrifft nicht nur Texte auf Websites oder in Flyern, sondern auch Buchungsportale, Speisekarten, Social-Media-Beiträge, Anzeigen, Siegel, Logos, Farben, Bilder und Angebotsnamen.</p>
<p data-start="1120" data-end="1583">Für Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen, Erlebnisanbieter, Kulturorte, Gästeführungen, Hofläden und weitere touristische Leistungsträger lohnt sich deshalb ein frühzeitiger Blick auf die eigene Kommunikation. </p>
<p data-start="1585" data-end="1912">Die wichtigsten Punkte zur EmpCo-Richtlinie haben wir in einer kompakten Arbeitshilfe zusammengefasst. Sie bietet einen Überblick über die Ausgangslage, zentrale Leitlinien für rechtssichere Kommunikation, Beispiele für bessere Formulierungen sowie einen praktischen Selbstcheck für Betriebe.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/rtMedia/groups/17/2026/06/EmpCo-Kompakt.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Download "EmpCo-Richtline kompakt erklärt"</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht veröffentlicht</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/06/17/ratgeber-zur-ki-kennzeichnungspflicht-veroeffentlicht/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png</postthumbnail>
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		<pubDate>Wed, 17 Jun 2026 09:00:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p class="isSelectedEnd">Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, Behörden und Selbstständige müssen bestimmte KI-generierte Inhalte künftig als solche kennzeichnen.</p>
<p class="isSelectedEnd">Betroffen sind insbesondere sogenannte Deepfakes – also KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien mit Bezug zu realen Personen, Orten oder Ereignissen. Auch KI-generierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden und keine ausreichende redaktionelle Kontrolle erfolgt.</p>
<p class="isSelectedEnd">Zur Orientierung hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht. Der Ratgeber erläutert, welche Inhalte betroffen sind, wie die Kennzeichnung erfolgen muss und welche rechtlichen Folgen Verstöße nach sich ziehen können. Hintergrund sind mögliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.</p>
<p>Der Leitfaden richtet sich an alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder KI-Systeme beruflich einsetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://datenschutz-generator.de/ki-transparenz/" target="_blank" rel="noopener"><strong>zum Ratgeber </strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p class="isSelectedEnd">Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, Behörden und Selbstständige müssen bestimmte KI-generierte Inhalte künftig als solche kennzeichnen.</p>
<p class="isSelectedEnd">Betroffen sind insbesondere sogenannte Deepfakes – also KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien mit Bezug zu realen Personen, Orten oder Ereignissen. Auch KI-generierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden und keine ausreichende redaktionelle Kontrolle erfolgt.</p>
<p class="isSelectedEnd">Zur Orientierung hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht. Der Ratgeber erläutert, welche Inhalte betroffen sind, wie die Kennzeichnung erfolgen muss und welche rechtlichen Folgen Verstöße nach sich ziehen können. Hintergrund sind mögliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.</p>
<p>Der Leitfaden richtet sich an alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder KI-Systeme beruflich einsetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://datenschutz-generator.de/ki-transparenz/" target="_blank" rel="noopener"><strong>zum Ratgeber </strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DZT veröffentlicht Leitfaden zur EmpCo-Richtlinie für den Tourismus</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/05/05/dzt-veroeffentlicht-leitfaden-zur-empco-richtlinie-fuer-den-tourismus/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2026 19:56:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/05/DZT_Logo_685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="73" data-end="439">Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat einen neuen Handlungsleitfaden zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) veröffentlicht. Die Richtlinie regelt europaweit, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Tourismus kommuniziert werden dürfen und betrifft damit zahlreiche Bereiche entlang der touristischen Wertschöpfungskette.</p>
<p data-start="441" data-end="801">Der Leitfaden unterstützt touristische Akteure dabei, Nachhaltigkeit verständlich, glaubwürdig und rechtssicher darzustellen. Hintergrund ist, dass veröffentlichte Inhalte – von Texten über Bilder bis hin zu Grafiken – spätestens ab dem 27. September 2026 den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechen müssen.</p>
<p data-start="803" data-end="1114">Das Angebot richtet sich unter anderem an Tourist-Informationen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Destination Management Organisationen. Für die Branche bietet der Leitfaden eine praxisnahe Orientierung, um die Anforderungen frühzeitig in der Kommunikation umzusetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/media/redaktion/trade_relaunch/leitfaden_empco/Leitfaden_EmpCo_DZT_Partner.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Handlungsleitfaden als pdf-Dokument herunterladen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/de/trade/handlungsleitfaden-empco.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier gelangen Sie direkt zur Seite der DZT.</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/05/DZT_Logo_685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="73" data-end="439">Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat einen neuen Handlungsleitfaden zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) veröffentlicht. Die Richtlinie regelt europaweit, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Tourismus kommuniziert werden dürfen und betrifft damit zahlreiche Bereiche entlang der touristischen Wertschöpfungskette.</p>
<p data-start="441" data-end="801">Der Leitfaden unterstützt touristische Akteure dabei, Nachhaltigkeit verständlich, glaubwürdig und rechtssicher darzustellen. Hintergrund ist, dass veröffentlichte Inhalte – von Texten über Bilder bis hin zu Grafiken – spätestens ab dem 27. September 2026 den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechen müssen.</p>
<p data-start="803" data-end="1114">Das Angebot richtet sich unter anderem an Tourist-Informationen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Destination Management Organisationen. Für die Branche bietet der Leitfaden eine praxisnahe Orientierung, um die Anforderungen frühzeitig in der Kommunikation umzusetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/media/redaktion/trade_relaunch/leitfaden_empco/Leitfaden_EmpCo_DZT_Partner.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Handlungsleitfaden als pdf-Dokument herunterladen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
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<p><a href="https://www.germany.travel/de/trade/handlungsleitfaden-empco.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier gelangen Sie direkt zur Seite der DZT.</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>„Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-WM</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/04/15/public-viewing-verordnung-zur-fussball-wm/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 11:52:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Events]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/06/soccer-Michael-Jarmoluk_Pixabay_1270x460-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="78" data-end="398">Für die Übertragung der Spiele der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Männer plant die Bundesregierung erneut eine befristete „Public-Viewing-Verordnung“. Ziel ist es, Ausnahmen vom geltenden Lärmschutz zu ermöglichen und damit öffentliche Übertragungen auch in den späten Abend- und Nachtstunden zu erleichtern.</p>
<p data-start="400" data-end="751">Hintergrund sind die Austragungsorte der WM in Mexiko, Kanada und den USA, durch die viele Spiele aus deutscher Sicht in die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fallen. Insgesamt werden während des Turniers zahlreiche Partien in diesen Nachtstunden stattfinden. Gleichzeitig ist das Interesse an gemeinsamen Übertragungen – auch im Freien – weiterhin hoch.</p>
<p data-start="753" data-end="1061">Die Verordnung schafft jedoch keinen generellen Anspruch auf die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Vielmehr bleibt es bei Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Dabei werden die Interessen der Veranstalter gegen den Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm abgewogen.</p>
<p data-start="1063" data-end="1396">Für touristische Akteure und Veranstalter im Münsterland eröffnet die geplante Regelung grundsätzlich zusätzliche Möglichkeiten, attraktive Angebote rund um die WM zu schaffen. Gleichzeitig ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden erforderlich, um Genehmigungen zu klären und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die IHK Nord Westfalen hat bereits ein<a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong> Merkblatt zur Fußball-WM 2026&#x2197;</strong> </a>veröffentlicht.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/06/soccer-Michael-Jarmoluk_Pixabay_1270x460-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="78" data-end="398">Für die Übertragung der Spiele der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Männer plant die Bundesregierung erneut eine befristete „Public-Viewing-Verordnung“. Ziel ist es, Ausnahmen vom geltenden Lärmschutz zu ermöglichen und damit öffentliche Übertragungen auch in den späten Abend- und Nachtstunden zu erleichtern.</p>
<p data-start="400" data-end="751">Hintergrund sind die Austragungsorte der WM in Mexiko, Kanada und den USA, durch die viele Spiele aus deutscher Sicht in die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fallen. Insgesamt werden während des Turniers zahlreiche Partien in diesen Nachtstunden stattfinden. Gleichzeitig ist das Interesse an gemeinsamen Übertragungen – auch im Freien – weiterhin hoch.</p>
<p data-start="753" data-end="1061">Die Verordnung schafft jedoch keinen generellen Anspruch auf die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Vielmehr bleibt es bei Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Dabei werden die Interessen der Veranstalter gegen den Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm abgewogen.</p>
<p data-start="1063" data-end="1396">Für touristische Akteure und Veranstalter im Münsterland eröffnet die geplante Regelung grundsätzlich zusätzliche Möglichkeiten, attraktive Angebote rund um die WM zu schaffen. Gleichzeitig ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden erforderlich, um Genehmigungen zu klären und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die IHK Nord Westfalen hat bereits ein<a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong> Merkblatt zur Fußball-WM 2026&#x2197;</strong> </a>veröffentlicht.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EmpCo-Webinarreihe des DTV als Video abrufbar</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/04/10/empco-webinarreihe-des-dtv-als-video-abrufbar/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg</postthumbnail>
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		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 13:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Im Frühjahr 2026 hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) <strong><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/09/dtv-webinarreihe-zur-empco-richtlinie/" target="_blank" rel="noopener">eine dreiteilige Webinarreihe zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo) durchgeführt</a></strong>. Die Inhalte stehen ab sofort als <strong>Video-Aufzeichnungen</strong> zur Verfügung und können flexibel online abgerufen werden (Link s. unten).</p>
<p>Die Webinare beleuchten zentrale Aspekte der neuen Vorgaben, die ab dem 27. September 2026 gelten. Im Fokus stehen rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation, der Umgang mit Umweltaussagen sowie Anforderungen an Zertifizierungen und Siegel.</p>
<p>Behandelt werden unter anderem:</p>
<ul>
	<li>Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf Marketing und Kommunikation</li>
	<li>Orientierung im Markt der Nachhaltigkeitssiegel</li>
	<li>Praxisbeispiele für EmpCo-konforme Zertifizierungen</li>
</ul>
<p>Die kostenfreien Videos bieten eine kompakte Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und bestehende Maßnahmen entsprechend anzupassen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><strong><a href="https://www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar">www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar</a></strong></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Im Frühjahr 2026 hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) <strong><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/09/dtv-webinarreihe-zur-empco-richtlinie/" target="_blank" rel="noopener">eine dreiteilige Webinarreihe zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo) durchgeführt</a></strong>. Die Inhalte stehen ab sofort als <strong>Video-Aufzeichnungen</strong> zur Verfügung und können flexibel online abgerufen werden (Link s. unten).</p>
<p>Die Webinare beleuchten zentrale Aspekte der neuen Vorgaben, die ab dem 27. September 2026 gelten. Im Fokus stehen rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation, der Umgang mit Umweltaussagen sowie Anforderungen an Zertifizierungen und Siegel.</p>
<p>Behandelt werden unter anderem:</p>
<ul>
	<li>Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf Marketing und Kommunikation</li>
	<li>Orientierung im Markt der Nachhaltigkeitssiegel</li>
	<li>Praxisbeispiele für EmpCo-konforme Zertifizierungen</li>
</ul>
<p>Die kostenfreien Videos bieten eine kompakte Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und bestehende Maßnahmen entsprechend anzupassen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><strong><a href="https://www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar">www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar</a></strong></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Merkblatt zur Fußball-WM 2026: Hinweise für Vermarktung und Public Viewing</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/03/06/merkblatt-zur-fussball-wm-2026-hinweise-fuer-vermarktung-und-public-viewing/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/03/ChatGPT-Image-6.-Maerz-2026-10_22_51-704x331.png</postthumbnail>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 09:19:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gastronomie]]></category>
		<category><![CDATA[Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/03/ChatGPT-Image-6.-Maerz-2026-10_22_51-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die IHK Nord Westfalen hat ein Merkblatt zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 veröffentlicht. Darin wird erläutert, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen im Umfeld des Turniers vermarkten möchten.</p>
<p>Die Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten statt. Für Unternehmen bietet das sportliche Großereignis vielfältige Anknüpfungspunkte für Marketingaktivitäten. Gleichzeitig gelten dabei rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte und die zulässige Verwendung von Begriffen rund um die Weltmeisterschaft.</p>
<p>Das Merkblatt der IHK Nord Westfalen gibt einen kompakten Überblick über wichtige Aspekte bei Werbung im Zusammenhang mit der WM. Darüber hinaus werden zentrale Voraussetzungen für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen erläutert.</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Merkblatt&#x2197;</strong></a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/03/ChatGPT-Image-6.-Maerz-2026-10_22_51-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die IHK Nord Westfalen hat ein Merkblatt zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 veröffentlicht. Darin wird erläutert, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen im Umfeld des Turniers vermarkten möchten.</p>
<p>Die Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten statt. Für Unternehmen bietet das sportliche Großereignis vielfältige Anknüpfungspunkte für Marketingaktivitäten. Gleichzeitig gelten dabei rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte und die zulässige Verwendung von Begriffen rund um die Weltmeisterschaft.</p>
<p>Das Merkblatt der IHK Nord Westfalen gibt einen kompakten Überblick über wichtige Aspekte bei Werbung im Zusammenhang mit der WM. Darüber hinaus werden zentrale Voraussetzungen für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen erläutert.</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Merkblatt&#x2197;</strong></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leitfaden zur KI-Kennzeichnung veröffentlicht</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/20/leitfaden-zur-ki-kennzeichnung-veroeffentlicht/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png</postthumbnail>
		<comments>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/20/leitfaden-zur-ki-kennzeichnung-veroeffentlicht/#respond</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 12:57:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Mit Blick auf das vollständige Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 hat die Wettbewerbszentrale am 4. Februar 2026 einen kostenfreien Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er richtet sich an werbetreibende Unternehmen und bietet eine erste Orientierung, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von KI-Texten und -Bildern zu beachten sind.</p>
<p>Im Fokus steht insbesondere die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die realistisch wirken und echten Personen oder Objekten ähneln. Solche Inhalte gelten nach der EU-KI-Verordnung als sogenannte „Deepfakes“ und müssen künftig entsprechend kenntlich gemacht werden. Wann genau eine hinreichende Ähnlichkeit vorliegt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Verordnung empfiehlt die Wettbewerbszentrale daher, im Zweifel auch solche KI-Erzeugnisse zu kennzeichnen, die Menschen oder Objekten abstrakt ähneln, ohne eine konkrete Person nachzubilden. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein Inhalt von der jeweiligen Zielgruppe für echt gehalten werden könnte.</p>
<p>Darüber hinaus greift der Leitfaden angrenzende Themen wie irreführendes „AI-Washing“ sowie Transparenzanforderungen bei Chatbots auf. Anhand praxisnaher Beispiele werden die künftigen Pflichten eingeordnet und erläutert.</p>
<p>Der Leitfaden steht als PDF kostenfrei zur Verfügung und soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtliche Risiken beim Einsatz von KI im Marketing frühzeitig zu erkennen und einzuordnen.</p>
<p><a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Leitfaden.&#x2197;</strong></a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Mit Blick auf das vollständige Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 hat die Wettbewerbszentrale am 4. Februar 2026 einen kostenfreien Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er richtet sich an werbetreibende Unternehmen und bietet eine erste Orientierung, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von KI-Texten und -Bildern zu beachten sind.</p>
<p>Im Fokus steht insbesondere die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die realistisch wirken und echten Personen oder Objekten ähneln. Solche Inhalte gelten nach der EU-KI-Verordnung als sogenannte „Deepfakes“ und müssen künftig entsprechend kenntlich gemacht werden. Wann genau eine hinreichende Ähnlichkeit vorliegt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Verordnung empfiehlt die Wettbewerbszentrale daher, im Zweifel auch solche KI-Erzeugnisse zu kennzeichnen, die Menschen oder Objekten abstrakt ähneln, ohne eine konkrete Person nachzubilden. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein Inhalt von der jeweiligen Zielgruppe für echt gehalten werden könnte.</p>
<p>Darüber hinaus greift der Leitfaden angrenzende Themen wie irreführendes „AI-Washing“ sowie Transparenzanforderungen bei Chatbots auf. Anhand praxisnaher Beispiele werden die künftigen Pflichten eingeordnet und erläutert.</p>
<p>Der Leitfaden steht als PDF kostenfrei zur Verfügung und soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtliche Risiken beim Einsatz von KI im Marketing frühzeitig zu erkennen und einzuordnen.</p>
<p><a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Leitfaden.&#x2197;</strong></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: Was jetzt gilt</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/13/eu-verordnung-zur-kurzzeitvermietung-was-jetzt-gilt/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/Ferienwohnung_c_MeV_Simon_Says_Media_960x624-704x331.jpg</postthumbnail>
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		<pubDate>Fri, 13 Feb 2026 10:02:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ferienwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterkunft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/Ferienwohnung_c_MeV_Simon_Says_Media_960x624-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (KV-VO) in Deutschland und allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Der<a href="https://www.deutscher-ferienhausverband.de" target="_blank" rel="noopener"><strong> Deutsche Ferienhausverband e.V.&#x2197;</strong></a> weist darauf hin, dass im Zuge der anstehenden Umsetzung zahlreiche Missverständnisse kursieren – insbesondere mit Blick auf eine mögliche Registrierungspflicht.</p>
<p>Wichtig ist: Eine Registrierungspflicht besteht nur dann, wenn die jeweilige Kommune ein entsprechendes Registrierungsverfahren eingeführt hat. Gastgeber können ihre Unterkunft weiterhin regulär vermieten, solange vor Ort kein Verfahren eingerichtet wurde.</p>
<p>Ein EU-konformes Registrierungsverfahren ist lediglich in Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung verpflichtend. Alle anderen Kommunen können frei entscheiden, ob sie ein solches Verfahren etablieren.</p>
<h4>Zentrale Elemente der Verordnung</h4>
<ul>
	<li><strong>Digitales Registrierungsverfahren:</strong> Sofern eine Kommune ein Verfahren eingerichtet hat, müssen Gastgeber ihre Unterkunft registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer.</li>
	<li><strong>Keine automatische Pflicht</strong>: Kommunen sind nicht grundsätzlich zur Einführung eines Verfahrens verpflichtet.</li>
	<li><strong>Keine Genehmigungspflicht</strong>: Das Registrierungsverfahren ist nicht an ein Genehmigungsverfahren gekoppelt.</li>
	<li><strong>Pflichten für Plattformen:</strong> Buchungs- und Belegungsdaten müssen monatlich an die Bundesnetzagentur übermittelt werden; Registrierungsdaten sind abzubilden.</li>
	<li><strong>Zentrale Datenschnittstelle:</strong> Die Bundesnetzagentur koordiniert den Datentransfer und stellt Informationen für Kommunen und Statistikämter bereit.</li>
	<li><strong>Datenzugang:</strong> Nur Kommunen mit EU-konformem Registrierungsverfahren erhalten Zugriff auf die Plattformdaten.</li>
</ul>
<p>Ziel der Verordnung ist es, Transparenz über die wirtschaftlichen Effekte der Kurzzeitvermietung zu schaffen und eine belastbare Datengrundlage für politische Entscheidungen bereitzustellen – nicht die pauschale Einschränkung oder das Verbot von Ferienwohnungen.</p>
<p><a href="https://www.deutscher-ferienhausverband.de/politik/eu-verordnung-zur-kurzzeitvermietung/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Weitere Informationen&#x2197;</strong></a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/Ferienwohnung_c_MeV_Simon_Says_Media_960x624-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (KV-VO) in Deutschland und allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Der<a href="https://www.deutscher-ferienhausverband.de" target="_blank" rel="noopener"><strong> Deutsche Ferienhausverband e.V.&#x2197;</strong></a> weist darauf hin, dass im Zuge der anstehenden Umsetzung zahlreiche Missverständnisse kursieren – insbesondere mit Blick auf eine mögliche Registrierungspflicht.</p>
<p>Wichtig ist: Eine Registrierungspflicht besteht nur dann, wenn die jeweilige Kommune ein entsprechendes Registrierungsverfahren eingeführt hat. Gastgeber können ihre Unterkunft weiterhin regulär vermieten, solange vor Ort kein Verfahren eingerichtet wurde.</p>
<p>Ein EU-konformes Registrierungsverfahren ist lediglich in Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung verpflichtend. Alle anderen Kommunen können frei entscheiden, ob sie ein solches Verfahren etablieren.</p>
<h4>Zentrale Elemente der Verordnung</h4>
<ul>
	<li><strong>Digitales Registrierungsverfahren:</strong> Sofern eine Kommune ein Verfahren eingerichtet hat, müssen Gastgeber ihre Unterkunft registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer.</li>
	<li><strong>Keine automatische Pflicht</strong>: Kommunen sind nicht grundsätzlich zur Einführung eines Verfahrens verpflichtet.</li>
	<li><strong>Keine Genehmigungspflicht</strong>: Das Registrierungsverfahren ist nicht an ein Genehmigungsverfahren gekoppelt.</li>
	<li><strong>Pflichten für Plattformen:</strong> Buchungs- und Belegungsdaten müssen monatlich an die Bundesnetzagentur übermittelt werden; Registrierungsdaten sind abzubilden.</li>
	<li><strong>Zentrale Datenschnittstelle:</strong> Die Bundesnetzagentur koordiniert den Datentransfer und stellt Informationen für Kommunen und Statistikämter bereit.</li>
	<li><strong>Datenzugang:</strong> Nur Kommunen mit EU-konformem Registrierungsverfahren erhalten Zugriff auf die Plattformdaten.</li>
</ul>
<p>Ziel der Verordnung ist es, Transparenz über die wirtschaftlichen Effekte der Kurzzeitvermietung zu schaffen und eine belastbare Datengrundlage für politische Entscheidungen bereitzustellen – nicht die pauschale Einschränkung oder das Verbot von Ferienwohnungen.</p>
<p><a href="https://www.deutscher-ferienhausverband.de/politik/eu-verordnung-zur-kurzzeitvermietung/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Weitere Informationen&#x2197;</strong></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DTV: Webinarreihe zur EmpCo-Richtlinie</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/09/dtv-webinarreihe-zur-empco-richtlinie/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg</postthumbnail>
		<comments>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/09/dtv-webinarreihe-zur-empco-richtlinie/#respond</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Feb 2026 10:44:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.touristiker-muensterland.de/?p=32720</guid>
		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie <strong>Empowering Consumers Directive (EmpCo)</strong> gelten ab dem <strong>27. September 2026</strong> deutlich strengere Anforderungen an Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel sowie entsprechende Kommunikations- und Werbemaßnahmen. Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen müssen künftig belegbar, transparent und unabhängig überprüfbar sein. Die Regelungen betreffen unter anderem Zertifikate, Nachhaltigkeitskommunikation und werbliche Aussagen im Tourismus.</p>
<p>Um Tourismusorganisationen bei der Vorbereitung auf die neuen Vorgaben zu unterstützen, bietet der Deutsche Tourismusverband (DTV) eine dreiteilige, kostenfreie Webinarreihe an. Die Webinare beleuchten rechtliche, kommunikative und praktische Aspekte der EmpCo-Richtlinie. Für jedes Webinar ist eine separate Anmeldung erforderlich.</p>
<p>Die Teilnahme ist kostenfrei.</p>
<p>Die Webinarreihe richtet sich an Akteurinnen und Akteure aus Tourismusorganisationen, Destinationen und touristischen Betrieben, die Nachhaltigkeit rechtssicher und glaubwürdig kommunizieren möchten.</p>
<hr />
<h4>Termine und Inhalte</h4>
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/kalender/empco-richtlinie-neue-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitskommunikation-im-tourismus-teil-1/" target="_blank" rel="noopener"><strong>24. März 2026 | 14:00–15:00 Uhr</strong></a><br />
<strong>Was bedeutet die EmpCo für unsere Nachhaltigkeitskommunikation?</strong><br />
Referent: Prof. Dr. Martin Balaš, reCET create.empower.transform.<br />
Im Fokus stehen die Auswirkungen der Richtlinie auf Nachhaltigkeitskommunikation, Marketing und Werbung. Thematisiert werden zulässige Aussagen, Risiken von Greenwashing sowie erste Handlungsschritte für Organisationen.</p>
<p><strong><a href="https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_w0y0aZ9ETqmmfyxHt-cuTQ#/registration" target="_blank" rel="noopener">Jetzt anmelden&#x2197;</a></strong></p>
<hr />
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/kalender/empco-richtlinie-neue-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitskommunikation-im-tourismus-teil-2/" target="_blank" rel="noopener"><strong>26. März 2026 | 14:00–15:00 Uhr</strong></a><br />
<strong>Wo stehen unsere Siegel heute?</strong><br />
Referent: Herbert Hamele, ECOTRANS e.V.<br />
Vorgestellt werden aktuelle Umfrageergebnisse zu Nachhaltigkeitssiegeln sowie eine Einordnung, welche Zertifikate bereits EmpCo-konform sind oder sich in der Anpassung befinden. Ziel ist eine bessere Orientierung im Siegelmarkt.</p>
<p><strong><a href="https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_wuvGhNtJS32IfoT_YmtVjw#/registration" target="_blank" rel="noopener">Jetzt anmelden&#x2197;</a></strong></p>
<hr />
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/kalender/empco-richtlinie-neue-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitskommunikation-im-tourismus-teil-3/" target="_blank" rel="noopener"><strong>2. April 2026 | 14:00–15:00 Uhr</strong></a><br />
<strong>Was sind Möglichkeiten für unsere Siegel?</strong><br />
Referent: Frank Brinkschneider, Odonata Certification Services GmbH<br />
Anhand eines Praxisbeispiels zeigen TourCert und Odonata, wie EmpCo-konforme Zertifizierungen umgesetzt werden können und welche Rolle unabhängige Audits dabei spielen.</p>
<p><a href="https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_xVrO3gk4TDKKsxLKmTsp6w#/registration" target="_blank" rel="noopener"><strong>Jetzt anmelden&#x2197;</strong></a></p>
<hr />
<h4>Kontakt</h4>
<p class="atom-text-h4"><strong>Sven Wolf</strong><br />
Referent Qualität und Nachhaltigkeit<br />
Koordinator Arbeitsgruppe Zukunftsentwicklung<br />
E-Mail: <a href="mailto:wolf@deutschertourismusverband.de"><strong>wolf@deutschertourismusverband.de</strong></a><br />
Tel: 030 856215-162 </p>
<hr />
<p><em>Quelle: <a href="https://www.deutschertourismusverband.de/veranstaltungen/empco-webinarreihe" target="_blank" rel="noopener"><strong>DTV&#x2197;</strong></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie <strong>Empowering Consumers Directive (EmpCo)</strong> gelten ab dem <strong>27. September 2026</strong> deutlich strengere Anforderungen an Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel sowie entsprechende Kommunikations- und Werbemaßnahmen. Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen müssen künftig belegbar, transparent und unabhängig überprüfbar sein. Die Regelungen betreffen unter anderem Zertifikate, Nachhaltigkeitskommunikation und werbliche Aussagen im Tourismus.</p>
<p>Um Tourismusorganisationen bei der Vorbereitung auf die neuen Vorgaben zu unterstützen, bietet der Deutsche Tourismusverband (DTV) eine dreiteilige, kostenfreie Webinarreihe an. Die Webinare beleuchten rechtliche, kommunikative und praktische Aspekte der EmpCo-Richtlinie. Für jedes Webinar ist eine separate Anmeldung erforderlich.</p>
<p>Die Teilnahme ist kostenfrei.</p>
<p>Die Webinarreihe richtet sich an Akteurinnen und Akteure aus Tourismusorganisationen, Destinationen und touristischen Betrieben, die Nachhaltigkeit rechtssicher und glaubwürdig kommunizieren möchten.</p>
<hr />
<h4>Termine und Inhalte</h4>
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/kalender/empco-richtlinie-neue-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitskommunikation-im-tourismus-teil-1/" target="_blank" rel="noopener"><strong>24. März 2026 | 14:00–15:00 Uhr</strong></a><br />
<strong>Was bedeutet die EmpCo für unsere Nachhaltigkeitskommunikation?</strong><br />
Referent: Prof. Dr. Martin Balaš, reCET create.empower.transform.<br />
Im Fokus stehen die Auswirkungen der Richtlinie auf Nachhaltigkeitskommunikation, Marketing und Werbung. Thematisiert werden zulässige Aussagen, Risiken von Greenwashing sowie erste Handlungsschritte für Organisationen.</p>
<p><strong><a href="https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_w0y0aZ9ETqmmfyxHt-cuTQ#/registration" target="_blank" rel="noopener">Jetzt anmelden&#x2197;</a></strong></p>
<hr />
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/kalender/empco-richtlinie-neue-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitskommunikation-im-tourismus-teil-2/" target="_blank" rel="noopener"><strong>26. März 2026 | 14:00–15:00 Uhr</strong></a><br />
<strong>Wo stehen unsere Siegel heute?</strong><br />
Referent: Herbert Hamele, ECOTRANS e.V.<br />
Vorgestellt werden aktuelle Umfrageergebnisse zu Nachhaltigkeitssiegeln sowie eine Einordnung, welche Zertifikate bereits EmpCo-konform sind oder sich in der Anpassung befinden. Ziel ist eine bessere Orientierung im Siegelmarkt.</p>
<p><strong><a href="https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_wuvGhNtJS32IfoT_YmtVjw#/registration" target="_blank" rel="noopener">Jetzt anmelden&#x2197;</a></strong></p>
<hr />
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/kalender/empco-richtlinie-neue-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitskommunikation-im-tourismus-teil-3/" target="_blank" rel="noopener"><strong>2. April 2026 | 14:00–15:00 Uhr</strong></a><br />
<strong>Was sind Möglichkeiten für unsere Siegel?</strong><br />
Referent: Frank Brinkschneider, Odonata Certification Services GmbH<br />
Anhand eines Praxisbeispiels zeigen TourCert und Odonata, wie EmpCo-konforme Zertifizierungen umgesetzt werden können und welche Rolle unabhängige Audits dabei spielen.</p>
<p><a href="https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_xVrO3gk4TDKKsxLKmTsp6w#/registration" target="_blank" rel="noopener"><strong>Jetzt anmelden&#x2197;</strong></a></p>
<hr />
<h4>Kontakt</h4>
<p class="atom-text-h4"><strong>Sven Wolf</strong><br />
Referent Qualität und Nachhaltigkeit<br />
Koordinator Arbeitsgruppe Zukunftsentwicklung<br />
E-Mail: <a href="mailto:wolf@deutschertourismusverband.de"><strong>wolf@deutschertourismusverband.de</strong></a><br />
Tel: 030 856215-162 </p>
<hr />
<p><em>Quelle: <a href="https://www.deutschertourismusverband.de/veranstaltungen/empco-webinarreihe" target="_blank" rel="noopener"><strong>DTV&#x2197;</strong></a></em></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bund und Länder wollen Haftungsrisiken bei Wanderwegen reduzieren</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2025/12/10/bund-und-laender-wollen-haftungsrisiken-bei-wanderwegen-reduzieren/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Wed, 10 Dec 2025 11:49:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.touristiker-muensterland.de/?p=32333</guid>
		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/12/Ausstattungselemente_0423_Foelting_018-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die Wanderinfrastruktur in Deutschland steht zunehmend unter Druck. Sitzbänke, Markierungen oder Informationstafeln werden von Kommunen und ehrenamtlichen Akteuren immer häufiger als potenzielle Haftungsrisiken wahrgenommen. In der Folge droht ein schleichender Rückbau von Angeboten im Bereich der Naherholung und des Wandertourismus.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 eine gemeinsame Initiative beschlossen. Ziel ist es, Haftungsrisiken in Wäldern, an Gewässern und in anderen öffentlich zugänglichen Erholungsräumen deutlich zu senken. Die Maßnahme ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda und soll bis spätestens 31. Dezember 2026 umgesetzt werden.</p>
<p>Konkret ist vorgesehen, den Gemeingebrauch von Wäldern und Gewässern sowie die Nutzung unentgeltlicher und zulassungsfreier öffentlicher Einrichtungen – etwa Parkanlagen – künftig gesetzlich ausdrücklich als Nutzung „auf eigene Gefahr“ zu definieren. Die Verkehrssicherungspflicht soll dabei auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt werden. Entsprechende Anpassungen im Bundes- und Landesrecht sind geplant.</p>
<p>Die geplanten Änderungen sollen mehr Rechtssicherheit schaffen, bürokratische Belastungen reduzieren und gleichzeitig den niedrigschwelligen Zugang zur Natur erhalten. Der <strong>Deutsche Tourismusverband (DTV)</strong> und der <strong>Deutsche Wanderverband</strong> begrüßen die Beschlüsse ausdrücklich und sprechen von einem wichtigen Durchbruch. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass die angekündigten Gesetzesänderungen zügig umgesetzt und fristgerecht in Kraft gesetzt werden.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/12/Ausstattungselemente_0423_Foelting_018-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die Wanderinfrastruktur in Deutschland steht zunehmend unter Druck. Sitzbänke, Markierungen oder Informationstafeln werden von Kommunen und ehrenamtlichen Akteuren immer häufiger als potenzielle Haftungsrisiken wahrgenommen. In der Folge droht ein schleichender Rückbau von Angeboten im Bereich der Naherholung und des Wandertourismus.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 eine gemeinsame Initiative beschlossen. Ziel ist es, Haftungsrisiken in Wäldern, an Gewässern und in anderen öffentlich zugänglichen Erholungsräumen deutlich zu senken. Die Maßnahme ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda und soll bis spätestens 31. Dezember 2026 umgesetzt werden.</p>
<p>Konkret ist vorgesehen, den Gemeingebrauch von Wäldern und Gewässern sowie die Nutzung unentgeltlicher und zulassungsfreier öffentlicher Einrichtungen – etwa Parkanlagen – künftig gesetzlich ausdrücklich als Nutzung „auf eigene Gefahr“ zu definieren. Die Verkehrssicherungspflicht soll dabei auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt werden. Entsprechende Anpassungen im Bundes- und Landesrecht sind geplant.</p>
<p>Die geplanten Änderungen sollen mehr Rechtssicherheit schaffen, bürokratische Belastungen reduzieren und gleichzeitig den niedrigschwelligen Zugang zur Natur erhalten. Der <strong>Deutsche Tourismusverband (DTV)</strong> und der <strong>Deutsche Wanderverband</strong> begrüßen die Beschlüsse ausdrücklich und sprechen von einem wichtigen Durchbruch. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass die angekündigten Gesetzesänderungen zügig umgesetzt und fristgerecht in Kraft gesetzt werden.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
	</channel>
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