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	<title>Münsterland NetzwerkRecht | Münsterland Netzwerk</title>
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		<title>EmpCo-Richtlinie: Neue Leitfäden zur Kommunikation von Nachhaltigkeit veröffentlicht</title>
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		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2026 05:35:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Top Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/308117P-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p>Ab dem <strong>27. September 2026</strong> gelten durch die Umsetzung der <strong>EmpCo-Richtlinie</strong> („Empowering Consumers for the Green Transition“) in deutsches Recht neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für die Tourismusbranche ergeben sich daraus unter anderem Änderungen bei der Verwendung bestimmter Begriffe, Siegel und Vergleiche.</p>
<p>Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei neue Leitfäden veröffentlicht, die touristische Unternehmen und Destinationsmanagementorganisationen bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Anhand konkreter Beispiele zeigen die Publikationen, welche Formen der Nachhaltigkeitskommunikation künftig nicht mehr zulässig sind und welche Möglichkeiten weiterhin bestehen.</p>
<p>Die beiden Leitfäden richten sich gezielt an unterschiedliche Akteure der Tourismusbranche: Ein Leitfaden unterstützt touristische Unternehmen, der zweite ist auf die Anforderungen von Destinationsmanagementorganisationen ausgerichtet.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/user_upload/Themen/Nachhaltigkeit/DTV_Kompaktleitfaden_Nachhaltigkeit_Betriebe.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Leitfaden für touristische Unternehmen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
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<p><a href="https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/user_upload/Themen/Nachhaltigkeit/DTV_Kompaktleitfaden_Nachhaltigkeit_Destinationen.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Leitfaden für Destinationsmanagementorganisationen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/308117P-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" /></p><p>Ab dem <strong>27. September 2026</strong> gelten durch die Umsetzung der <strong>EmpCo-Richtlinie</strong> („Empowering Consumers for the Green Transition“) in deutsches Recht neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für die Tourismusbranche ergeben sich daraus unter anderem Änderungen bei der Verwendung bestimmter Begriffe, Siegel und Vergleiche.</p>
<p>Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei neue Leitfäden veröffentlicht, die touristische Unternehmen und Destinationsmanagementorganisationen bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Anhand konkreter Beispiele zeigen die Publikationen, welche Formen der Nachhaltigkeitskommunikation künftig nicht mehr zulässig sind und welche Möglichkeiten weiterhin bestehen.</p>
<p>Die beiden Leitfäden richten sich gezielt an unterschiedliche Akteure der Tourismusbranche: Ein Leitfaden unterstützt touristische Unternehmen, der zweite ist auf die Anforderungen von Destinationsmanagementorganisationen ausgerichtet.</p>
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		<title>EU schafft mehr Spielraum bei Regulierung von Kurzzeitvermietungen</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/09/10/eu-schafft-mehr-spielraum-bei-regulierung-von-kurzzeitvermietungen/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:25:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ferienwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Strategie]]></category>
		<category><![CDATA[Unterkunft]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2020/01/lukas-wsFrXqTvRyI-unsplash-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Die wehende Flagge der Europäischen Union" decoding="async" /></p><p>Die Europäische Kommission will Städten und Regionen mehr Rechtssicherheit bei der Regulierung touristischer Kurzzeitvermietungen geben. Im Rahmen des geplanten „Affordable Housing Act“ soll ein gemeinsamer Rahmen dafür geschaffen werden, wann und unter welchen Voraussetzungen lokale Behörden Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum ergreifen können.</p>
<p>Voraussetzung für Einschränkungen soll unter anderem sein, dass Kurzzeitvermietungen nachweislich erheblich zur Belastung des lokalen Wohnungsmarktes beitragen. Maßnahmen müssen gezielt, notwendig und verhältnismäßig sein. Nach Angaben der EU-Kommission sollen dabei insbesondere Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und touristische Destinationen berücksichtigt werden.</p>
<p>Die Initiative ergänzt die seit Mai 2026 geltenden EU-Regeln zur Transparenz bei Kurzzeitvermietungen. Diese schaffen unter anderem einen Rahmen für die Registrierung von Angeboten sowie die Übermittlung von Daten durch Online-Plattformen an Behörden. Damit soll die Datengrundlage für eine bessere Steuerung des Marktes verbessert werden.</p>
<p>Für Tourismusorganisationen, Kommunen und Anbieter von Ferienunterkünften sind die Entwicklungen relevant, da die EU damit sowohl den Schutz von Wohnraum als auch die weitere Entwicklung des Kurzzeitvermietungsmarktes adressiert.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1792" target="_blank" rel="noopener"><strong>Weitere Informationen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<hr />
<p><em>Dieser Beitrag basiert auf einer <strong><a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1792" target="_blank" rel="noopener">Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.09.2026</a></strong> und wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.</em></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2020/01/lukas-wsFrXqTvRyI-unsplash-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="Die wehende Flagge der Europäischen Union" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die Europäische Kommission will Städten und Regionen mehr Rechtssicherheit bei der Regulierung touristischer Kurzzeitvermietungen geben. Im Rahmen des geplanten „Affordable Housing Act“ soll ein gemeinsamer Rahmen dafür geschaffen werden, wann und unter welchen Voraussetzungen lokale Behörden Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum ergreifen können.</p>
<p>Voraussetzung für Einschränkungen soll unter anderem sein, dass Kurzzeitvermietungen nachweislich erheblich zur Belastung des lokalen Wohnungsmarktes beitragen. Maßnahmen müssen gezielt, notwendig und verhältnismäßig sein. Nach Angaben der EU-Kommission sollen dabei insbesondere Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und touristische Destinationen berücksichtigt werden.</p>
<p>Die Initiative ergänzt die seit Mai 2026 geltenden EU-Regeln zur Transparenz bei Kurzzeitvermietungen. Diese schaffen unter anderem einen Rahmen für die Registrierung von Angeboten sowie die Übermittlung von Daten durch Online-Plattformen an Behörden. Damit soll die Datengrundlage für eine bessere Steuerung des Marktes verbessert werden.</p>
<p>Für Tourismusorganisationen, Kommunen und Anbieter von Ferienunterkünften sind die Entwicklungen relevant, da die EU damit sowohl den Schutz von Wohnraum als auch die weitere Entwicklung des Kurzzeitvermietungsmarktes adressiert.</p>
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<p><a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1792" target="_blank" rel="noopener"><strong>Weitere Informationen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<hr />
<p><em>Dieser Beitrag basiert auf einer <strong><a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1792" target="_blank" rel="noopener">Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.09.2026</a></strong> und wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.</em></p>]]></content:encoded>
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		<title>IHK informiert über neue Kennzeichnungspflichten bei der Nutzung von KI</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/08/19/ihk-informiert-ueber-neue-kennzeichnungspflichten-bei-der-nutzung-von-ki/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 07:00:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Die IHK Nord Westfalen erläutert in einem aktuellen Beitrag, welche Unternehmen betroffen sein können und worauf bei der praktischen Umsetzung zu achten ist.</p>
<p>Handlungsbedarf kann insbesondere bestehen, wenn Unternehmen KI-Chatbots, digitale Avatare oder Sprachassistenten einsetzen. Auch bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sowie sogenannte Deepfakes bei Bildern, Videos oder Audioinhalten können kennzeichnungspflichtig sein. Für die Kennzeichnung empfiehlt die Europäische Kommission unter anderem ein gut sichtbares „AI“-Symbol beziehungsweise einen entsprechenden Hinweis.</p>
<p>Die IHK Nord Westfalen zeigt in ihrem Leitfaden anhand konkreter Beispiele, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann, welche Ausnahmen gelten und wie die Hinweise je nach Medium umgesetzt werden können. Zudem informiert der Beitrag über mögliche Folgen von Verstößen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/neue-kennzeichnungspflichten-bei-der-nutzung-von-ki-7119232" target="_blank" rel="noopener"><strong>Zum Leitfaden der IHK Nord Westfalen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Die IHK Nord Westfalen erläutert in einem aktuellen Beitrag, welche Unternehmen betroffen sein können und worauf bei der praktischen Umsetzung zu achten ist.</p>
<p>Handlungsbedarf kann insbesondere bestehen, wenn Unternehmen KI-Chatbots, digitale Avatare oder Sprachassistenten einsetzen. Auch bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sowie sogenannte Deepfakes bei Bildern, Videos oder Audioinhalten können kennzeichnungspflichtig sein. Für die Kennzeichnung empfiehlt die Europäische Kommission unter anderem ein gut sichtbares „AI“-Symbol beziehungsweise einen entsprechenden Hinweis.</p>
<p>Die IHK Nord Westfalen zeigt in ihrem Leitfaden anhand konkreter Beispiele, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann, welche Ausnahmen gelten und wie die Hinweise je nach Medium umgesetzt werden können. Zudem informiert der Beitrag über mögliche Folgen von Verstößen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/neue-kennzeichnungspflichten-bei-der-nutzung-von-ki-7119232" target="_blank" rel="noopener"><strong>Zum Leitfaden der IHK Nord Westfalen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>EmpCo-Richtlinie kompakt erklärt</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/06/25/empco-richtlinie-kompakt-erklaert/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/guillaume-de-germain-y33ul0-HF10-unsplash685x430-685x331.jpg</postthumbnail>
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		<pubDate>Thu, 25 Jun 2026 08:13:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/guillaume-de-germain-y33ul0-HF10-unsplash685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p class="PDq2pG_selectionAnchorContainer" data-start="188" data-end="596">Nachhaltigkeit spielt in der touristischen Kommunikation eine immer größere Rolle. Viele Betriebe im Münsterland machen bereits sichtbar, wie sie ressourcenschonender arbeiten, regionale Produkte einsetzen, klimafreundliche Angebote schaffen oder nachhaltige Maßnahmen im Alltag umsetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen daran, wie solche Aussagen gegenüber Gästen formuliert und belegt werden müssen.</p>
<p data-start="598" data-end="1118">Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie gelten <strong>ab dem 27. September 2026</strong> <strong>strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung</strong>. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sollten dann nur noch verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und welche Nachweise dahinterstehen. Das betrifft nicht nur Texte auf Websites oder in Flyern, sondern auch Buchungsportale, Speisekarten, Social-Media-Beiträge, Anzeigen, Siegel, Logos, Farben, Bilder und Angebotsnamen.</p>
<p data-start="1120" data-end="1583">Für Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen, Erlebnisanbieter, Kulturorte, Gästeführungen, Hofläden und weitere touristische Leistungsträger lohnt sich deshalb ein frühzeitiger Blick auf die eigene Kommunikation. </p>
<p data-start="1585" data-end="1912">Die wichtigsten Punkte zur EmpCo-Richtlinie haben wir in einer kompakten Arbeitshilfe zusammengefasst. Sie bietet einen Überblick über die Ausgangslage, zentrale Leitlinien für rechtssichere Kommunikation, Beispiele für bessere Formulierungen sowie einen praktischen Selbstcheck für Betriebe.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/rtMedia/groups/17/2026/06/EmpCo-Kompakt.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Download "EmpCo-Richtline kompakt erklärt"</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2025/10/guillaume-de-germain-y33ul0-HF10-unsplash685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p class="PDq2pG_selectionAnchorContainer" data-start="188" data-end="596">Nachhaltigkeit spielt in der touristischen Kommunikation eine immer größere Rolle. Viele Betriebe im Münsterland machen bereits sichtbar, wie sie ressourcenschonender arbeiten, regionale Produkte einsetzen, klimafreundliche Angebote schaffen oder nachhaltige Maßnahmen im Alltag umsetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen daran, wie solche Aussagen gegenüber Gästen formuliert und belegt werden müssen.</p>
<p data-start="598" data-end="1118">Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie gelten <strong>ab dem 27. September 2026</strong> <strong>strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung</strong>. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sollten dann nur noch verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und welche Nachweise dahinterstehen. Das betrifft nicht nur Texte auf Websites oder in Flyern, sondern auch Buchungsportale, Speisekarten, Social-Media-Beiträge, Anzeigen, Siegel, Logos, Farben, Bilder und Angebotsnamen.</p>
<p data-start="1120" data-end="1583">Für Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen, Erlebnisanbieter, Kulturorte, Gästeführungen, Hofläden und weitere touristische Leistungsträger lohnt sich deshalb ein frühzeitiger Blick auf die eigene Kommunikation. </p>
<p data-start="1585" data-end="1912">Die wichtigsten Punkte zur EmpCo-Richtlinie haben wir in einer kompakten Arbeitshilfe zusammengefasst. Sie bietet einen Überblick über die Ausgangslage, zentrale Leitlinien für rechtssichere Kommunikation, Beispiele für bessere Formulierungen sowie einen praktischen Selbstcheck für Betriebe.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/rtMedia/groups/17/2026/06/EmpCo-Kompakt.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Download "EmpCo-Richtline kompakt erklärt"</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht veröffentlicht</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/06/17/ratgeber-zur-ki-kennzeichnungspflicht-veroeffentlicht/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Wed, 17 Jun 2026 09:00:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p class="isSelectedEnd">Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, Behörden und Selbstständige müssen bestimmte KI-generierte Inhalte künftig als solche kennzeichnen.</p>
<p class="isSelectedEnd">Betroffen sind insbesondere sogenannte Deepfakes – also KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien mit Bezug zu realen Personen, Orten oder Ereignissen. Auch KI-generierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden und keine ausreichende redaktionelle Kontrolle erfolgt.</p>
<p class="isSelectedEnd">Zur Orientierung hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht. Der Ratgeber erläutert, welche Inhalte betroffen sind, wie die Kennzeichnung erfolgen muss und welche rechtlichen Folgen Verstöße nach sich ziehen können. Hintergrund sind mögliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.</p>
<p>Der Leitfaden richtet sich an alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder KI-Systeme beruflich einsetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://datenschutz-generator.de/ki-transparenz/" target="_blank" rel="noopener"><strong>zum Ratgeber </strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p class="isSelectedEnd">Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten im Rahmen der KI-Verordnung (AI Act). Unternehmen, Behörden und Selbstständige müssen bestimmte KI-generierte Inhalte künftig als solche kennzeichnen.</p>
<p class="isSelectedEnd">Betroffen sind insbesondere sogenannte Deepfakes – also KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien mit Bezug zu realen Personen, Orten oder Ereignissen. Auch KI-generierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden und keine ausreichende redaktionelle Kontrolle erfolgt.</p>
<p class="isSelectedEnd">Zur Orientierung hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht. Der Ratgeber erläutert, welche Inhalte betroffen sind, wie die Kennzeichnung erfolgen muss und welche rechtlichen Folgen Verstöße nach sich ziehen können. Hintergrund sind mögliche Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.</p>
<p>Der Leitfaden richtet sich an alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder KI-Systeme beruflich einsetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://datenschutz-generator.de/ki-transparenz/" target="_blank" rel="noopener"><strong>zum Ratgeber </strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DZT veröffentlicht Leitfaden zur EmpCo-Richtlinie für den Tourismus</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/05/05/dzt-veroeffentlicht-leitfaden-zur-empco-richtlinie-fuer-den-tourismus/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2026 19:56:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/05/DZT_Logo_685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="73" data-end="439">Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat einen neuen Handlungsleitfaden zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) veröffentlicht. Die Richtlinie regelt europaweit, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Tourismus kommuniziert werden dürfen und betrifft damit zahlreiche Bereiche entlang der touristischen Wertschöpfungskette.</p>
<p data-start="441" data-end="801">Der Leitfaden unterstützt touristische Akteure dabei, Nachhaltigkeit verständlich, glaubwürdig und rechtssicher darzustellen. Hintergrund ist, dass veröffentlichte Inhalte – von Texten über Bilder bis hin zu Grafiken – spätestens ab dem 27. September 2026 den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechen müssen.</p>
<p data-start="803" data-end="1114">Das Angebot richtet sich unter anderem an Tourist-Informationen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Destination Management Organisationen. Für die Branche bietet der Leitfaden eine praxisnahe Orientierung, um die Anforderungen frühzeitig in der Kommunikation umzusetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/media/redaktion/trade_relaunch/leitfaden_empco/Leitfaden_EmpCo_DZT_Partner.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Handlungsleitfaden als pdf-Dokument herunterladen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/de/trade/handlungsleitfaden-empco.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier gelangen Sie direkt zur Seite der DZT.</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/05/DZT_Logo_685x430-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="73" data-end="439">Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) hat einen neuen Handlungsleitfaden zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) veröffentlicht. Die Richtlinie regelt europaweit, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Tourismus kommuniziert werden dürfen und betrifft damit zahlreiche Bereiche entlang der touristischen Wertschöpfungskette.</p>
<p data-start="441" data-end="801">Der Leitfaden unterstützt touristische Akteure dabei, Nachhaltigkeit verständlich, glaubwürdig und rechtssicher darzustellen. Hintergrund ist, dass veröffentlichte Inhalte – von Texten über Bilder bis hin zu Grafiken – spätestens ab dem 27. September 2026 den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechen müssen.</p>
<p data-start="803" data-end="1114">Das Angebot richtet sich unter anderem an Tourist-Informationen, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Destination Management Organisationen. Für die Branche bietet der Leitfaden eine praxisnahe Orientierung, um die Anforderungen frühzeitig in der Kommunikation umzusetzen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="far fa-file-pdf" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/media/redaktion/trade_relaunch/leitfaden_empco/Leitfaden_EmpCo_DZT_Partner.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Handlungsleitfaden als pdf-Dokument herunterladen</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><a href="https://www.germany.travel/de/trade/handlungsleitfaden-empco.html" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier gelangen Sie direkt zur Seite der DZT.</strong></a></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>„Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-WM</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/04/15/public-viewing-verordnung-zur-fussball-wm/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/06/soccer-Michael-Jarmoluk_Pixabay_1270x460-704x331.jpg</postthumbnail>
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		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 11:52:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Events]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/06/soccer-Michael-Jarmoluk_Pixabay_1270x460-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="78" data-end="398">Für die Übertragung der Spiele der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Männer plant die Bundesregierung erneut eine befristete „Public-Viewing-Verordnung“. Ziel ist es, Ausnahmen vom geltenden Lärmschutz zu ermöglichen und damit öffentliche Übertragungen auch in den späten Abend- und Nachtstunden zu erleichtern.</p>
<p data-start="400" data-end="751">Hintergrund sind die Austragungsorte der WM in Mexiko, Kanada und den USA, durch die viele Spiele aus deutscher Sicht in die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fallen. Insgesamt werden während des Turniers zahlreiche Partien in diesen Nachtstunden stattfinden. Gleichzeitig ist das Interesse an gemeinsamen Übertragungen – auch im Freien – weiterhin hoch.</p>
<p data-start="753" data-end="1061">Die Verordnung schafft jedoch keinen generellen Anspruch auf die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Vielmehr bleibt es bei Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Dabei werden die Interessen der Veranstalter gegen den Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm abgewogen.</p>
<p data-start="1063" data-end="1396">Für touristische Akteure und Veranstalter im Münsterland eröffnet die geplante Regelung grundsätzlich zusätzliche Möglichkeiten, attraktive Angebote rund um die WM zu schaffen. Gleichzeitig ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden erforderlich, um Genehmigungen zu klären und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die IHK Nord Westfalen hat bereits ein<a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong> Merkblatt zur Fußball-WM 2026&#x2197;</strong> </a>veröffentlicht.</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/06/soccer-Michael-Jarmoluk_Pixabay_1270x460-704x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p data-start="78" data-end="398">Für die Übertragung der Spiele der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Männer plant die Bundesregierung erneut eine befristete „Public-Viewing-Verordnung“. Ziel ist es, Ausnahmen vom geltenden Lärmschutz zu ermöglichen und damit öffentliche Übertragungen auch in den späten Abend- und Nachtstunden zu erleichtern.</p>
<p data-start="400" data-end="751">Hintergrund sind die Austragungsorte der WM in Mexiko, Kanada und den USA, durch die viele Spiele aus deutscher Sicht in die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fallen. Insgesamt werden während des Turniers zahlreiche Partien in diesen Nachtstunden stattfinden. Gleichzeitig ist das Interesse an gemeinsamen Übertragungen – auch im Freien – weiterhin hoch.</p>
<p data-start="753" data-end="1061">Die Verordnung schafft jedoch keinen generellen Anspruch auf die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Vielmehr bleibt es bei Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Dabei werden die Interessen der Veranstalter gegen den Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm abgewogen.</p>
<p data-start="1063" data-end="1396">Für touristische Akteure und Veranstalter im Münsterland eröffnet die geplante Regelung grundsätzlich zusätzliche Möglichkeiten, attraktive Angebote rund um die WM zu schaffen. Gleichzeitig ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden erforderlich, um Genehmigungen zu klären und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p data-start="1398" data-end="1456">Die IHK Nord Westfalen hat bereits ein<a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong> Merkblatt zur Fußball-WM 2026&#x2197;</strong> </a>veröffentlicht.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EmpCo-Webinarreihe des DTV als Video abrufbar</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/04/10/empco-webinarreihe-des-dtv-als-video-abrufbar/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg</postthumbnail>
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		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 13:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Im Frühjahr 2026 hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) <strong><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/09/dtv-webinarreihe-zur-empco-richtlinie/" target="_blank" rel="noopener">eine dreiteilige Webinarreihe zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo) durchgeführt</a></strong>. Die Inhalte stehen ab sofort als <strong>Video-Aufzeichnungen</strong> zur Verfügung und können flexibel online abgerufen werden (Link s. unten).</p>
<p>Die Webinare beleuchten zentrale Aspekte der neuen Vorgaben, die ab dem 27. September 2026 gelten. Im Fokus stehen rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation, der Umgang mit Umweltaussagen sowie Anforderungen an Zertifizierungen und Siegel.</p>
<p>Behandelt werden unter anderem:</p>
<ul>
	<li>Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf Marketing und Kommunikation</li>
	<li>Orientierung im Markt der Nachhaltigkeitssiegel</li>
	<li>Praxisbeispiele für EmpCo-konforme Zertifizierungen</li>
</ul>
<p>Die kostenfreien Videos bieten eine kompakte Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und bestehende Maßnahmen entsprechend anzupassen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><strong><a href="https://www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar">www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar</a></strong></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="87" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2021/10/DTV_Logo_1270x460_neu-e1748980091461-685x331.jpg" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Im Frühjahr 2026 hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) <strong><a href="https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/09/dtv-webinarreihe-zur-empco-richtlinie/" target="_blank" rel="noopener">eine dreiteilige Webinarreihe zur EU-Richtlinie „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo) durchgeführt</a></strong>. Die Inhalte stehen ab sofort als <strong>Video-Aufzeichnungen</strong> zur Verfügung und können flexibel online abgerufen werden (Link s. unten).</p>
<p>Die Webinare beleuchten zentrale Aspekte der neuen Vorgaben, die ab dem 27. September 2026 gelten. Im Fokus stehen rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation, der Umgang mit Umweltaussagen sowie Anforderungen an Zertifizierungen und Siegel.</p>
<p>Behandelt werden unter anderem:</p>
<ul>
	<li>Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf Marketing und Kommunikation</li>
	<li>Orientierung im Markt der Nachhaltigkeitssiegel</li>
	<li>Praxisbeispiele für EmpCo-konforme Zertifizierungen</li>
</ul>
<p>Die kostenfreien Videos bieten eine kompakte Möglichkeit, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und bestehende Maßnahmen entsprechend anzupassen.</p>
<p>[vc_row][vc_column][vc_message message_box_color="green" icon_fontawesome="fas fa-external-link-alt" css=""]</p>
<p><strong><a href="https://www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar">www.nachhaltiger-tourismus.info/de/qualifizierung/empco-webinar</a></strong></p>
<p>[/vc_message][/vc_column][/vc_row]</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Merkblatt zur Fußball-WM 2026: Hinweise für Vermarktung und Public Viewing</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/03/06/merkblatt-zur-fussball-wm-2026-hinweise-fuer-vermarktung-und-public-viewing/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/03/ChatGPT-Image-6.-Maerz-2026-10_22_51-704x331.png</postthumbnail>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 09:19:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gastronomie]]></category>
		<category><![CDATA[Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

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		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/03/ChatGPT-Image-6.-Maerz-2026-10_22_51-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die IHK Nord Westfalen hat ein Merkblatt zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 veröffentlicht. Darin wird erläutert, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen im Umfeld des Turniers vermarkten möchten.</p>
<p>Die Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten statt. Für Unternehmen bietet das sportliche Großereignis vielfältige Anknüpfungspunkte für Marketingaktivitäten. Gleichzeitig gelten dabei rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte und die zulässige Verwendung von Begriffen rund um die Weltmeisterschaft.</p>
<p>Das Merkblatt der IHK Nord Westfalen gibt einen kompakten Überblick über wichtige Aspekte bei Werbung im Zusammenhang mit der WM. Darüber hinaus werden zentrale Voraussetzungen für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen erläutert.</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Merkblatt&#x2197;</strong></a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/03/ChatGPT-Image-6.-Maerz-2026-10_22_51-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Die IHK Nord Westfalen hat ein Merkblatt zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 veröffentlicht. Darin wird erläutert, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie ihre Produkte oder Dienstleistungen im Umfeld des Turniers vermarkten möchten.</p>
<p>Die Weltmeisterschaft findet vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 in Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten statt. Für Unternehmen bietet das sportliche Großereignis vielfältige Anknüpfungspunkte für Marketingaktivitäten. Gleichzeitig gelten dabei rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Markenrechte und die zulässige Verwendung von Begriffen rund um die Weltmeisterschaft.</p>
<p>Das Merkblatt der IHK Nord Westfalen gibt einen kompakten Überblick über wichtige Aspekte bei Werbung im Zusammenhang mit der WM. Darüber hinaus werden zentrale Voraussetzungen für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen erläutert.</p>
<p><a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/wm-ist-bei-werbung-und-public-viewing-zu-beachten-w2026-6055622" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Merkblatt&#x2197;</strong></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leitfaden zur KI-Kennzeichnung veröffentlicht</title>
		<link>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/20/leitfaden-zur-ki-kennzeichnung-veroeffentlicht/</link>
		<author>Patrick Pieper</author>
		<authorimage></authorimage>
		<postthumbnail>https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png</postthumbnail>
		<comments>https://www.touristiker-muensterland.de/2026/02/20/leitfaden-zur-ki-kennzeichnung-veroeffentlicht/#respond</comments>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 12:57:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Pieper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Künstliche Intelligenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.touristiker-muensterland.de/?p=32920</guid>
		<description><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Mit Blick auf das vollständige Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 hat die Wettbewerbszentrale am 4. Februar 2026 einen kostenfreien Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er richtet sich an werbetreibende Unternehmen und bietet eine erste Orientierung, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von KI-Texten und -Bildern zu beachten sind.</p>
<p>Im Fokus steht insbesondere die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die realistisch wirken und echten Personen oder Objekten ähneln. Solche Inhalte gelten nach der EU-KI-Verordnung als sogenannte „Deepfakes“ und müssen künftig entsprechend kenntlich gemacht werden. Wann genau eine hinreichende Ähnlichkeit vorliegt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Verordnung empfiehlt die Wettbewerbszentrale daher, im Zweifel auch solche KI-Erzeugnisse zu kennzeichnen, die Menschen oder Objekten abstrakt ähneln, ohne eine konkrete Person nachzubilden. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein Inhalt von der jeweiligen Zielgruppe für echt gehalten werden könnte.</p>
<p>Darüber hinaus greift der Leitfaden angrenzende Themen wie irreführendes „AI-Washing“ sowie Transparenzanforderungen bei Chatbots auf. Anhand praxisnaher Beispiele werden die künftigen Pflichten eingeordnet und erläutert.</p>
<p>Der Leitfaden steht als PDF kostenfrei zur Verfügung und soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtliche Risiken beim Einsatz von KI im Marketing frühzeitig zu erkennen und einzuordnen.</p>
<p><a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Leitfaden.&#x2197;</strong></a></p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="post_thumbnail"><img width="181" height="85" src="https://www.touristiker-muensterland.de/wp-content/uploads/2026/01/ChatGPT-Image-5.-Jan.-2026-13_27_46-704x331.png" class="attachment-181x130 size-181x130 wp-post-image" alt="" decoding="async" loading="lazy" /></p><p>Mit Blick auf das vollständige Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 hat die Wettbewerbszentrale am 4. Februar 2026 einen kostenfreien Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er richtet sich an werbetreibende Unternehmen und bietet eine erste Orientierung, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von KI-Texten und -Bildern zu beachten sind.</p>
<p>Im Fokus steht insbesondere die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die realistisch wirken und echten Personen oder Objekten ähneln. Solche Inhalte gelten nach der EU-KI-Verordnung als sogenannte „Deepfakes“ und müssen künftig entsprechend kenntlich gemacht werden. Wann genau eine hinreichende Ähnlichkeit vorliegt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Verordnung empfiehlt die Wettbewerbszentrale daher, im Zweifel auch solche KI-Erzeugnisse zu kennzeichnen, die Menschen oder Objekten abstrakt ähneln, ohne eine konkrete Person nachzubilden. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein Inhalt von der jeweiligen Zielgruppe für echt gehalten werden könnte.</p>
<p>Darüber hinaus greift der Leitfaden angrenzende Themen wie irreführendes „AI-Washing“ sowie Transparenzanforderungen bei Chatbots auf. Anhand praxisnaher Beispiele werden die künftigen Pflichten eingeordnet und erläutert.</p>
<p>Der Leitfaden steht als PDF kostenfrei zur Verfügung und soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtliche Risiken beim Einsatz von KI im Marketing frühzeitig zu erkennen und einzuordnen.</p>
<p><a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_2_Leitfaden_KI_generierte_inhalte_1-1.pdf" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier geht es zum Leitfaden.&#x2197;</strong></a></p>]]></content:encoded>
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