Für Unternehmen aller Branchen bedeutet die EU-Datenschutzgrundverordnung eine Änderung im Umgang mit Daten, die bestimmten Personen zuzuordnen sind. Das heißt, dass sämtliche Prozesse, in denen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dies ist beispielsweise schon relevant beim Versenden von Newslettern per E-Mail. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben oder Verstößen dürfen Datenschutzbehörden bereits seit Ende Mai 2018 Sanktionen verhängen. Zusätzlich besteht die Gefahr, durch Konkurrenten und Mitbewerber abgemahnt zu werden. Daher ist es ratsam, sich mit den Bestimmungen und Vorgaben der DSGVO bestens vertraut zu machen und sich gegebenenfalls juristisch beraten zu lassen.
Der Deutsche Tourismusverband hat einen Leitfaden zur DSGVO im Tourismus erstellt.
Das dritte Gesetz zur Änderungen reiserechtlicher Vorschriften bzw. die neue EU-Pauschalreiserichtlinie vereinheitlicht das Reiserrecht in allen EU-Mitgliedstaaten. Dabei sollen vorrangig der Verbraucherschutz gestärkt und zusätzlich Online-Angebote berücksichtigt werden. Zusätzlich werden der Begriff „Pauschalreise“ neu gefasst sowie die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler betreffen. Innerhalb des deutschen Reiserechts ergeben sich dadurch neue Regelungen zur Vermittlung von Reisen und „verbundener Reiseleistungen“, die sowohl Reiseveranstalter und Vermittler als auch Gastgeber betreffen. Daher gilt es, das eigene Angebot genau zu prüfen: Anbieter von Unterkünften werden beispielsweise schneller als bisher zum Reiseveranstalter und haften dementsprechend; Reisebüros müssen künftig genau unterscheiden, welche Art von Vermittlungstätigkeit sie ausüben.
Daher ist eine umfangreiche Beschäftigung mit der komplexen Materie unabdingbar. Die neue Gesetzeslage ist aber auch als Chance zu betrachten: So bietet sich nicht nur die Möglichkeit einer Neupositionierung am Markt, sondern bestehende Unterlagen, Prospekte und Broschüren können einer genauen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Eine Übersicht darüber, was es in Bezug auf die EU-Pauschalreiserichtlinie für Reiseveranstalter, Gastgeber, Vermittler und DMOs zu beachten gilt, bietet beispielsweise die IHK Krefeld an.
Auch der DTV informiert zu den Neuerungen in seinem Leitfaden zum neuen Reiserecht.
>> Informationen des DTV zur EU-Pauschalreiserichtlinie
Immer wieder erhalten Vermieter und Buchungsportale Abmahnungen wegen wettbewerbswidriger Werbung, da ihre Preisangaben nicht den Vorgaben der Preisangabenverordnung entsprechen. Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann im äußersten Fall einer geahndeten Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen. Die Regelung des § 1 Abs. 1 PAngVO gilt für alle Anbieter, die gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Leistungen gegenüber Endverbrauchern anbieten. Sie ist daher auch von Privatanbietern von Ferienunterkünften zu beachten.
Dementsprechend sind die Vorgaben der Preisangabenverordnung unbedingt zu beachten. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat hierzu eine Zusammenfassung und Übersicht für Ferienunterkünfte zusammengestellt, auf der alle wichtigen Punkte sowie Beispiele von korrekten Preisangaben übersichtlich dargestellt werden.
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Pauschalreisen werden ab 01.11. 2021 mit einem neuen Fonds abgesichert, in den die Veranstalter selbst einzahlen. Dieser löst die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab.
Informationen zum Deutschen Reisesicherungsfonds
Informationen des Deutschen Reiseverbands
Informationen des Verbands Internet Reisevertrieb
Weitere Informationen zur aktuellen Themen aus dem Tourismus, die deutsches und europäisches Recht betreffen, stellt der DTV zur Verfügung:
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