G-Klassifizierung
Insbesondere für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen existiert die G-Klassifizierung der DEHOGA in Zusammenarbeit mit dem DTV. Diese Klassifizierung bewertet die Einrichtungen anhand von Kategorien von einem bis fünf Sternen und bietet somit Gästen Transparenz und Sicherheit hinsichtlich des Angebots.
Die G-Klassifizierung spricht Beherbergungsbetriebe an, die mehr als neun Gästebetten, aber nicht mehr als 20 Gästezimmer haben und keinen Hotelcharakter aufweisen. Im Betriebsnamen darf der Begriff „Hotel“ nicht enthalten sein.