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Fahrplan zur Öffnung von Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und Fachmessen vorgelegt

11. Mai 2020 · Corona · Ferienwohnung · Freizeit · Gastronomie · Hotel · Unterkunft

Die Landesregierung hat einen Plan zur Öffnung der Branchen Gastronomie, Hotellerie und Tourismus vorgelegt. Demnach sollen vom 11. Mai an schrittweise Restaurants, Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels unter strengen Schutzbestimmungen für das Publikum öffnen. Die corona-bedingten Flächenbeschränkungen beim Handel entfallen, Fachmessen sollen ab Ende Mai wieder veranstaltet werden können. Alle Öffnungen stehen unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionslage nicht verschlechtert.

Bitte beachten Sie, dass diese Standards aktuell (noch) NICHT im Kreis Coesfeld gelten! Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kreises Coesfeld.

Beim Neustart der Gastronomie am 11. Mai gelten folgende Besonderheiten:

  • An einem Tisch können Personen aus zwei Haushalten sitzen. Eine Begrenzung der Personenzahl ist nicht vorgesehen.
  • Tische müssen 1,5 Meter auseinander stehen.
  • Platzanweisungen und namentliche Registrierungen ermöglichen die Nachverfolgung.
  • Um Besucherströme zu entzerren, verzichtet Nordrhein-Westfalen auf eine corona-bedingte Begrenzung der Öffnungszeiten und der Verweildauer der Gäste in den Restaurants.
  • Buffet-Lösungen sind nicht zulässig.

Weitere Öffnungen am 11. Mai:

Ferienwohnungen und –häuser/Camping

Freizeitparks/Ausflugsschiffe


Öffnung 18. Mai:

Touristische Übernachtungen von Inländern in Hotels inkl. Nutzung des gastronomischen Angebots


Geplante Öffnung 30. Mai:

Fachmessen mit Hygiene-Konzept und begrenzter Teilnehmerzahl korrespondierend zur Veranstaltungsfläche

Touristische Führungen mit begrenzter Teilnehmerzahl

Thermen und Schwimmbäder.


Alle Details sind auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw) zu finden.

Die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind hier als pdf-Dokument abrufbar.

Hier können Sie die Coronaschutzverordnung (gültige Fassung vom 11.05.2020) einsehen.

 

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