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DEHOGA-Übersicht: Wichtige Informationen und Dokumente zur Wiedereröffnung

13. Mai 2020 · Corona · Ferienwohnung · Freizeit · Gastronomie · Hotel

Am 6. Mai 2020 haben Bund und Länder besschlossen, dass der Gastronomiebetrieb schrittweise unter Auflagen wieder zugelassen wird. In den meisten Ländern werden zudem zeitversetzt die Beherbergungsbetriebe folgen. Die Bundesländer erlassen derzeit – jeweils mit einem eigenen Zeitplan und mit unterschiedlichen Auflagen – Corona-Rechtsverordnungen für die Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotellerie. Daneben hat die Berufsgenossenschaft BGN verschiedene Regelungen zum Arbeitsschutz erlassen.

Auf einer Übersichtsseite hat der DEHOGA Bundesverband nun die wichtigsten Dokumente und Informationen gebündelt, die den Corona-Infektionsschutz bei der Wiedereröffnung des Gastgewerbes betreffen. Darunter befinden sich unter anderem eine Auflistung der unterschiedlichen Verordnungen der einzelnen Bundesländer, der BGN-Pandemie- und Infektionsnotfallplan sowie der BGN-Leitfaden zum Arbeitsschutz. Zusätzlich liefert der DEHOGA die zehn wichtigsten Umsetzungsschritte für Gastronomen sowie verschiedene Vorlagen, Checklisten und Muster für Aushänge, die bei der Einhaltung der Coronaschutz- und Hygienevorschriften behilflich sein können.

Die Übersicht des DEHOGA finden Sie unter folgendem Link: www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung

 

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