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Weitere Corona-Lockerungen in NRW ab 15. Juni

12. Juni 2020 · Corona

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht weitere Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich. So gelten ab Montag, 15. Juni weitere Lockerungen in Bezug auf die Covid-19-Beschränkungen, wie die Landesregierung mitteilt. Mit Beginn der nächsten Woche dürfen nicht nur Bars, Wellnesseinrichtungen und Spaßbäder den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen, sondern auch private Festveranstaltungen mit bis zu 50 Personen sowie öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise der Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer, wieder möglich.

Weiterhin Bestand haben die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr. Großveranstaltungen bleiben zudem nach wie vor bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hat eine Übersichtsseite mit allen relevanten Änderungen für Gastronomen und Hotelliers zusammengestellt. Zusätzlich hat der Verband eine sogenannte “Lockerungsseite” eingerichtet, die speziell Gastronomen, Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen sowie Schwimmbädern Mustervorlagen, Aushänge und weitere Informationen zur Verfügung stellt.

Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Die aktuelle Fassung finden Sie auf unserer Corona-Übersichtseite oder direkt hier:

>> Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültige Fassung ab 15. Juni 2020)

>> Hygiene- und Infektionsschutzstandards der CoronaSchVO NRW (gültige Fassung ab 15. Juni 2020)

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