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Quelle: Thor Deichmann / Pixabay

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Land ordnet Lockdown im Kreis Warendorf an

23. Juni 2020 · Corona

Aufgrund des Corona-Ausbruchs beim Fleischverarbeiter Tönnies im Nachbarkreis Gütersloh, hat das Land für den gesamten Kreis Warendorf ebenfalls einen Lockdown angeordnet, da auch Teile des münsterländischen Kreises betroffen sind. Bis zum 30. Juni gelten nun wieder verschärfte Schutzmaßnahmen ähnlich wie im März. Dazu zählen Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit, wo sich nicht mehr als zwei Personen treffen dürfen, sofern sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben. Restaurants dürfen allerdings geöffnet bleiben, sofern die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, ebenso wie Geschäfte, da Hygienregeln wie beispielsweise das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes einzuhalten sind.

 

Verboten bzw. geschlossen sind u.a.:

  • Barbetrieb und Thekenbewirtung
  • Picknick und Grillen im öffentlichen Raum
  • Konzerte, Kinos, Museen und Theater u.ä. in geschlossenen Räumen
  • Versammlungen, Feste und Veranstaltungen, sofern sie nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dienen
  • Reisebusfahrten und sonstige Gruppenreisen mit Bussen
  • Tagesausflüge, Ferienfreizeiten und Stadtranderholungen für Kinder und Jugendliche, sofern die örtliche Gesundheitsbehörde diese nicht ausdrücklich genehmigt hat
  • Sport in geschlossenen Räumen inkl. Hallenbädern, Fitnessstudios und Saunabetriebe (auch in Hotels)
  • Kontaktsport auch im Freien (z.B. Fußball)
  • Spielhallen, Wettbüros.

 

Als Konsequenz des Lockdowns in den Kreisen Warendorf und Gütersloh hat die Stadt Münster die Maskenpflicht erweitert. Wer aus dem Großraum Gütersloh und Warendorf kommend Münster besucht,  ist ab Mittwoch, 24. Juni im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz im gesamten Stadtgebiet zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes  verpflichtet. Jedenfalls dann, wenn er oder sie den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen nicht sicher und durchgehend gewährleisten kann. Konkret betroffen von der per Allgemeinverfügung der Stadt Münster angeordneten Maskenpflicht sind Personen mit Wohnsitz im gesamten Kreis Gütersloh und im gesamten Kreis Warendorf.

Ebenso sind solche Personen im Stadtgebiet Münster zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. Einhalten des Mindestabstandes verpflichtet, die in Münster wohnen und sich regelmäßig im Raum Gütersloh und Warendorf als Berufspendler aufhalten. Die Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 24. Juni 2020 bis zum 1. Juli 2020.


Weitere Informationen:

Cornaregionalverordnung für den Kreis Warendorf (gültige Fassung vom 23. Juni 2020)

Pressemitteilung des Kreises Warendorf vom 23. Juni 2020

Pressemitteilung der Stadt Münster vom 23. Juni 2020

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