Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt sowie ausgeweitet und vereinfacht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben das Programm für die nächste Monate angepasst und dabei wichtige Verbesserungen gegenüber der ersten Phase vorgenommen.
So wird die Begrenzung der Förderung auf maximal 15.000 Euro für Unternehmen bis zehn Beschäftigte aufgehoben. Darüber hinaus können künftig bereits Unternehmen die Überbrückungshilfen beantragen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist. Zusätzlich soll der Fixkostenzuschuss auf bis zu 90 Prozent erhöht werden, ebenso wird die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent angehoben.