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DEHOGA NRW: Hinweise zu Corona-Tests für nicht immunisierte Beschäftigte

19. Oktober 2021 · Corona · Fachkräfte · Gastronomie · Hotel · Kultur · Netzwerk · Qualität · Wissen

Nicht immunisierte Beschäftigte im Gastgewerbe müssen sich gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung zweimal die Woche testen lassen; die Kosten hierfür liegen beim Unternehmer. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen gibt Hinweise, wie die Kosten gering gehalten werden können.

Generell besteht eine Testpflicht für alle nicht immunisierten Beschäftigten im Gastgewerbe. Zusätzlich muss ein Testangebot für alle Beschäftigten, also auch für Immunisierte, nach den Regeln des Arbeitsschutzes angeboten werden.

Um der Testpflicht nachzukommen, bestehen für Unternehmer zwei Möglichkeiten. Zum einen können die Testungen bei Teststellen oder Testzentren, die auch Bürgertestungen vornehmen, durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Um die Kosten niedrig zu halten, empfiehlt sich jedoch die Durchführung der Tests durch eigenes fachkundiges, geschultes oder unterwiesenes Personal.

Der DEHOGA Nordrhein Westfalen hat diesebezüglich Informationen zusammengestellt, wie Betriebe zu einem offiziellen „Arbeitgeber-Testzentrum“ und wo entsprechende Schulungen hierfür angeboten werden. Die Übersicht finden Sie auf www.dehoga-nrw.de.

 

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