Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld ausgelaufen – Ausnahme beschlossen
6. Juli 2022
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Die pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind planmäßig am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat jedoch beschlossen, dass auch darüber hinaus ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Grund für die Ausnahmeregel sind die weltweit gestörten Lieferketten, die sich auch auf die deutsche Wirtschaft auswirken.
Eine offizielle Information der Bundesregierung finden Sie hier.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit