Anträge für grenzübergreifende Projekte wieder möglich
Ab sofort können wieder Anträge für niedrigschwellige grenzübergreifende Projekte gestellt werden. Der Interreg VI-Begleitausschuss Deutschland-Nederland hat den sogenannten Kleinprojektefonds (KPF) genehmigt, sodass diese deutsch-niederländischen Gemeinschaftsprojekte wieder unterstützt werden können. Bereits 2016-2022 waren die Mini- und Kleinprojekte unter der Bezeichnung „Rahmenprojekt“ sehr erfolgreich.
Die Abwicklung wird einfacher, da in dem neuen Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft aufwendige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Insbesondere für Schulen, Vereine und Ehrenamtliche ist das eine enorme Erleichterung.
Veranstaltungen, die in der Regel einen Tag dauern, können mit einer Pauschale von 750 € unterstützt werden. Für andere Initiativen oder Projekte im Kleinprojektefonds ist eine Förderung bis maximal 25.000 € möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein deutscher und niederländischer Projektpartner das Vorhaben gemeinsam entwickeln und durchführen.
Wer sich informieren möchte, ob eine Projektidee für eine Förderung aus dem Kleinprojektefonds in Frage kommt, kann direkt Kontakt aufnehmen mit den zuständigen Mitarbeitenden der EUREGIO Geschäftsstelle in Gronau (E-Mail kpf@euregio.eu) oder sich hier informieren und das Antragsformular herunterladen.
Weitere Informationen auf euregio.eu.
Quelle: Euregio