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5. Juni 2024

RKP Förderung und Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

©Quelle: Münsterland e.V./Philipp Fölting

Ab sofort können Anträge für das RKP gestellt werden. Mit dem landesweiten Regionalen Kultur Programm NRW (RKP) fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW kooperative Kulturprojekte in den zehn Kulturregionen des Landes.

Das RKP kommt in Frage für Kulturschaffende, die eine Idee für ein Kulturprojekt im Münsterland im nächsten Jahr haben, aber noch auf der Suche nach Fördergeldern sind. Kunst- und Kulturprojekte werden mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Wichtigstes Kriterium dabei: Das Projekt muss kooperativ sein, das heißt, dass daran mindestens zwei weitere Projektpartner*innen aus der Region beteiligt sind. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Kommunen, Institutionen, Privatpersonen und freie Träger.

Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren werden mit den “Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit” bis zu 5.000 Euro (100-Prozent-Förderung) pro Kulturprojekt ergänzend zum RKP-Antrag zur Verfügung gestellt.

Das Kulturbüro Münsterland unterstützt von der Suche nach Partner*innen über die Antragstellung bis hin zum Projektabschluss – zum Beispiel mit seinem mobilen Beratungsformat “Kulturbüro auf Achse“.

Bewerbungsschluss ist der 30. September 2024. Das Kulturbüro bittet um frühzeitige Kontakaufnahme (die Beratung vor Antragsstellung ist verpflichtend).

»Weitere Informationen

 

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Autor:in
Patrick Pieper

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