Neue Regeln zur Barrierefreiheit ab Juni 2025
Am 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, allen Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
Die neuen Vorschriften erfordern teilweise erhebliche Anpassungen an Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich wie bei Websites und Apps. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Die IHK Nord Westfalen hat die wichtigsten Fakten auf folgender Übersichtsseite zusammengefasst: www.ihk.de/nordwestfalen/recht/aktuelles/neuer-inhalt2-6369776
Zusätzlich bitete die IHK am 12.03.2025 ein Online-Seminar unter dem Titel “Barrierefreiheit in der Außenkommunikation” in der Zeit von 12.30 bis 13.15 Uhr an. Weitere Informationen hierzu sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden.