Hinweis zur Fortschreibung der HBR NRW – Infobrief Nr. 21 informiert über Änderungen
©Quelle: Münsterland e.V./Philipp FöltingDas Land Nordrhein-Westfalen hat die Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr (HBR NRW) aktualisiert. In diesem Zusammenhang wurde der Infobrief Nr. 21 veröffentlicht, der die wesentlichen Änderungen übersichtlich zusammenfasst und erläutert.
Im Fokus stehen unter anderem:
- der neue Rechtsrahmen des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes (FaNaG NRW),
- die Angebote des Landes zur Unterstützung bei Planung und Umsetzung sowie
- ergänzende Hinweise zur praktischen Anwendung der HBR.
Zur fachlichen Vertiefung wird in diesem Jahr ein Webinar zur HBR NRW angeboten, das sich sowohl an neue als auch erfahrene Akteurinnen und Akteure richtet. Die Einladung und Details folgen gesondert.
Empfohlen wird, den Infobrief an alle relevanten Stellen innerhalb der Verwaltung weiterzuleiten – insbesondere an Planungsämter, Straßenverkehrsbehörden, Wirtschaftsförderungen sowie die Bauhöfe.
Der Infobrief Nr. 21 steht hier zum Download bereit. Alle bisherigen Ausgaben sind im Downloadbereich auf der Website des Radverkehrsnetzes NRW zu finden.
Weitere Informationen: www.radverkehrsnetz.nrw.de
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