Neue Förderung für ehrenamtliche Projekte: Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW
©Quelle: Bingo! Ehrenamtsstiftung NRWEhrenamtliches Engagement trägt wesentlich zu lebendigen Orten, attraktiven Freizeitangeboten und einem vielfältigen gesellschaftlichen Leben bei. Mit der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW steht seit dem 1. September 2026 eine neue Fördermöglichkeit für ehrenamtlich getragene Projekte in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Gefördert werden Projekte mit 1.000 bis 5.000 Euro.
Auch für touristische Akteure und Netzwerke im Münsterland kann das Programm interessant sein, insbesondere dort, wo gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich Engagierte beispielsweise Freizeit-, Kultur- oder Gemeinschaftsangebote mitgestalten.
Was wird gefördert?
Im Mittelpunkt stehen zeitlich begrenzte Projekte, die ehrenamtliche Arbeit möglich, attraktiv und/oder sichtbar machen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem klaren inhaltlichen, räumlichen oder wirkungsbezogenen Bezug zu Nordrhein-Westfalen.
Dazu zählen beispielsweise neue Projektideen, die freiwilliges Engagement ermöglichen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung bestehender ehrenamtlicher Projekte oder Vorhaben, die ehrenamtliches Engagement wertschätzen und sichtbar machen.
Gefördert werden können unmittelbar projektbezogene Sach- und Personalausgaben. Auch klar abgrenzbare Einzelmaßnahmen innerhalb eines größeren Gesamtprojekts sind grundsätzlich förderfähig, sofern die Finanzierung des übrigen Projekts sichergestellt ist.
Die Förderung beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 5.000 Euro.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne der Abgabenordnung sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die beantragten Mittel müssen der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.
Privatpersonen können keinen Antrag stellen.
Organisationen, die im laufenden Kalenderjahr bereits eine Förderung der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW erhalten haben, sind grundsätzlich nicht erneut antragsberechtigt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine weitere Förderung möglich sein.
Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem institutionelle Förderungen wie Baumaßnahmen, die Anschaffung von Transportmitteln sowie Dauerförderungen. Dazu zählen beispielsweise Mitgliedsbeiträge, Mietkosten und fortlaufende Eigenpersonalkosten.
Auch reine Anschaffungen ohne konkreten Projektbezug sind nicht förderfähig. Gleiches gilt für bereits begonnene Projekte und Einzelmaßnahmen sowie grundsätzlich für die Folgefinanzierung von Projekten, die bereits durch die Stiftung oder andere Fördermittelgeber unterstützt wurden. Eine ergänzende Förderung eindeutig abgegrenzter anderer Projektbestandteile kann dagegen möglich sein.
Fristen und Projektlaufzeit beachten
Das geplante Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Der Projektstart darf höchstens sechs Monate in der Zukunft liegen. Die maximale Laufzeit eines Projekts oder einer geförderten Einzelmaßnahme beträgt zwei Jahre.
Ein wichtiger Tipp für die Projektplanung: Erst Antrag stellen, dann mit der vorgesehenen Maßnahme beginnen.
Antragstellung erfolgt digital
Die Antragstellung erfolgt über das digitale Förderportal der Bingo! Ehrenamtsstiftung NRW. Nach einer einmaligen Registrierung werden unter anderem eine konkrete Projektbeschreibung, der geplante Einsatz der Fördersumme, Projektort und -zeitraum sowie ein Finanzierungsplan benötigt.
Das Vorhaben muss sowohl inhaltlich als auch finanziell nachvollziehbar dargestellt werden. Außerdem ist eine konkrete Fördersumme zu beantragen und eine projektverantwortliche Person als Ansprechperson zu benennen.
Nach positiver Entscheidung wird die Förderung in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und als Einmalzahlung ausgezahlt. Der Projektverlauf muss dokumentiert werden; die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist nachzuweisen.










