Picknicken unter Einschränkungen wieder erlaubt
19. Mai 2020
· Corona · Freizeit · Gastronomie · Picknick³
Wie die Landesregierung am Dienstagabend via Twitter mitteilte, gelten ab Mittwoch 20.05.2020 einige Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung: So sind neben standesamtlichen Trauungen mit Gästen nun auch Picknicks in Nordrhein-Westfalen unter Einschränkungen wieder möglich. Mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern darf im öffentlichen Raum also wieder gepicknickt werden. Grillen bleibt in diesem Zusammenhang allerdings weiterhin untersagt.
Die aktuelle Fassung der CoronaSchVO vom 20.05.2020 finden Sie auf unserer Corona-Übersichtsseite oder hier.
Picknicke im öffentlichen Raum pic.twitter.com/ZzP3qz0zcX
— Staatskanzlei NRW (@landnrw) May 19, 2020