Ob radfreundlich, wandergeeignet oder barrierefrei – spezialisierte Zertifizierungen helfen dabei, gezielt auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen einzugehen. Sie erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit des Angebots, sondern unterstreichen das Engagement für Qualität und Zielgruppenorientierung.
Zertifizierungen für themenspezifische Angebote und Zielgruppen
Das Münsterland ist Radregion. Daher ist es wichtig, auf die Bedürfnisse der Radreisenden einzugehen. Der „Allgemeine Deutsche Fahrradclub“ (ADFC) hat mit Bett+Bike eine Zertifizierung für fahrradfreundlichen Unterkünften entwickelt.
Drei verschiedenen Zertifikatsarten können je nach Leistungsträger erreicht werden:
- Bett+Bike-Gastbetrieb (Privatvermietung bis Sterne-Hotels)
- Bett+Bike-Campingplatz
- Bett+Bike-Ferienwohnung
Dafür müssen zum einen die Mindestkriterien erfüllt werden, wie z.B. die Aufnahme von Radreisenden für eine Nacht oder das Bereitstellen eines Fahrrad-Reparatursets. Neben den Mindestkriterien müssen zwei zusätzliche Serviceleistungen erfüllt werden, wie z.B. Gepäcktransfer zur nächsten Unterkunft oder ein Lunchpaket zum Mitnehmen.
Das Zertifikat “Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland” kann an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe der unterschiedlichsten Art vergeben werden:
- Hotels
- Pensionen
- Gasthöfe
- Gasthäuser
- Appartements
- Ferienwohnungen und –häuser
- Privatvermieter
- Campingplätze
- Jugendherbergen
- Wanderheime
- Gastronomiebetriebe
- Gaststätten von Beherbergungsbetrieben
Um das Siegel „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ zu erhalten, müssen teilnehmende Häuser 23 Kernkriterien und 8 Wahlkriterien erfüllen. Darunter fallen etwa Kriterien zur Ausstattung, zum Service oder zur Verpflegung.
Mithilfe des Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“ haben Reisende die Möglichkeit, im Voraus zu prüfen, ob barrierefreie Angebote ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Das System bietet eine transparente Darstellung aller Informationen zur Barrierefreiheit, die von speziell geschulten Prüfern anhand bundesweit einheitlicher Kriterien erhoben werden. Dabei werden Informationen für verschiedene Personengruppen wie Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, blinde Menschen und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen erfasst und überprüft.
Zertifiziert werden können:
- Beherbergungsbetriebe
- Gastronomiebetriebe
- Kultureinrichtungen
- Freizeiteinrichtungen
- Orte
- Regionen
- Wanderwege
- Radwege