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Online-Infoveranstaltung: Scheinselbständigkeit vermeiden – rechtssicher mit Gästeführer/-innen zusammenarbeiten
Die wachsende Aufmerksamkeit des Sozialversicherungsrechts macht das Thema Scheinselbständigkeit zu einem zentralen Thema für touristische Dienstleister – insbesondere Tourismuseinrichtungen in der Zusammenarbeit mit Gästeführerinnen und Gästeführern. Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn formell ein freier Auftrag besteht, die tatsächliche Zusammenarbeit jedoch durch Weisung dem eines Arbeitsverhältnisses entspricht. Solche Konstellationen prüfen Sozialversicherungsbehörden unabhängig von der Vertragsbezeichnung oder Honorarhöhe ...











