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Online-Seminar: Radwegebenutzungspflicht – Empfehlungen für eine kommunale Handlungsstrategie

In der VwV-StVO heißt es: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor“. Daraus ergibt sich eine Einschränkung hinsichtlich der Anordnung benutzungspflichtiger Radwege. Radwege mit Benutzungspflicht sind nur noch die Ausnahme. Für die Kommunen besteht daher die umfangreiche Aufgabe, das komplette Radverkehrsnetz auf Benutzungspflicht zu prüfen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die ...

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