Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte zur „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ herausgegeben.
Mit der Überbrückungshilfe soll kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beigetragen werden.
Das Dokument finden Sie hier:
>> Eckpunkte Überbrückungshilfe
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