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Gastgewerbe: DEHOGA informiert über Entscheidungen des Koalitionsausschusses

28. August 2020 · Corona · Ferienwohnung · Gastronomie · Hotel · Recht · Unterkunft

Die Regierung hat einige wichtige Entscheidungen bezüglich des Kurzarbeitergeldes, der Anrechnung von Minijobgehältern, der Überbrückungshilfen und des Insolvenzrechts getroffen, die auch für das Gastgewerbe relevant sind. Was dies nach der Verabschiedung durch den Gesetzgeber für Gastronomie und Hotellerie bedeutet, hat der DEHOGA Bundesverband in einer Übersicht zusammengefasst.

Die Übersicht finden Sie auf der Seite des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. 

Zudem bleibt es in NRW weiterhin möglich, zu herausragenden Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 150 Personen zu feiern. Allerdings steht das Einhalten der Regeln und die Eigenverantwortung weiterhin im Fokus.

Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bedürfen künftig nicht nur einer Erlaubnis von der Kommune, sondern müssen mit dem Land abgestimmt werden. Bezüglich der Weihnachtsmärkte und Karnevalsveranstaltungen wurden bisher noch keine Entscheidungen getroffen.

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