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DTV beantwortet wichtigste Fragen zum elektronischen Meldeschein

10. November 2020 · Unterkunft · Wissen

Jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland ist nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz dazu verpflichtet, einen Meldeschein für seine Gäste auszustellen. Neben der bisherigen Variante mit Unterschrift auf einem Papiermeldeschein, gibt es seit dem 01.01.2020 ein neues digitales Meldeverfahren.

In einem neu veröffentlichten Dokument beantwortet der Deutsche Tourismusverband (DTV) die wichtigsten Fragen zum elektronischen Meldeschein. Das FAQ beschäftigt sich dabei unter anderem mit folgenden Fragestellungen: Wie sinnvoll ist der elektronische Meldeschein? Welche Möglichkeiten zur Umsetzung gibt es? Und was muss künftig beachtet werden?

Die Antworten hierauf und auf weitere drängende Fragen finden sie hier als pdf-Dokument.

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