Inhalt anspringen
Skip NavigationMenu
zurück
4. Februar 2021

7 Prozent Mehwertsteuer in der Gastronomie bleibt bis Ende 2022

©Quelle: Photo Mix / Pixabay

Gute Nachricht für die Gastronomie: Der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen im Restaurant soll weiterhin bis Ende 2022 gelten. Darauf einigten sich die Spitzen von Union und SPD am Mittwochabend.

Die derzeit geltende Ausnahmeregelung war zunächst bis 30. Juni 2021 befristet und soll nun verlängert werden. Aufgrund des seit November bestehenden Lockdowns konnten die Gastronomen davon über lange Zeit hinweg keinen Gebrauch machen.

Der DEHOGA setzt sich seit vielen Jahren für einen reduzierten Steuersatz auf Speisen ein. Angesichts der Coronapandemie hatten erstmals Ende Mai bzw. Anfang Juni 2020  Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) der reduzierte Mehrwertsteuersatz  gelten soll.

Weitere Information unter www.dehoga-bundesverband.de.

zurück zur Übersicht
Kategorien Download
Artikel als PDF
Teilen
Autor:in
Patrick Pieper

ÄHNLICHE ARTIKEL





TiM wird
gefördert
durch: