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DEHOGA: 4-Stufen-Plan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes

5. Februar 2021 · Corona · Freizeit · Gastronomie · Hotel · Unterkunft

Im Vorfeld des nächsten Corona-Gipfels von Ministerpräsidenten und Kanzlerin hat der DEHOGA einen 4-Stufen-Plan vorgelegt, aus dem sich, basierend auf Inzidenzkorridoren, ein Stufenplan für den Schritt aus dem derzeitigen Lockdown heraus entwickeln ließe.

Der Plan sieht vor, dass in Stufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz von 75 und weniger Beherbergungsbetriebe und Außengastronomien unter Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln Publikumsverkehr zulassen dürfen. Stufe 2 würde bei einem Inzidenzwert von 50 und kleiner in Kraft treten; hier dürften zusätzlich Speise-Gastronomien wieder öffnen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und weniger (Stufe 3) dürften darüber hinaus auch die Getränke-Gastronomie ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken könnten in Stufe 4 ab einer Inzidenz von 25 und weniger mit entsprechenden Schutz-und Hygienekonzepten ihre Pforten für den Publikumsverkehr öffnen.

Darüber hinaus fordert der Hotel- und Gaststättenverband, dass das Gastgewerbe gleichrangig mit anderen Wirtschaftszweigen wie dem Einzelhandel zum Beispiel geöffnet wird. Daneben wirbt der DEHOGA für eine ausreichende Vorbereitungszeit von mindestens zehn Tagen.

Den 4-Stufen Plan finden Sie auf www.dehoga-nrw.de.

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