“Frühstücksrichtlinie”: Neue EU-Vorgaben für Honig, Säfte und Konfitüren
©Quelle: Free-Photos / PixabaySeit dem 14. Juni 2026 gelten neue EU-Regelungen für Honig, Fruchtsäfte und Konfitüren. Die überarbeitete sogenannte „Frühstücksrichtlinie“ soll für mehr Transparenz und eine bessere Verbraucherinformation sorgen. Auch für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe ergeben sich daraus Auswirkungen auf Einkauf, Angebotsgestaltung und Gästekommunikation.
Besonders bei Honig gelten künftig strengere Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung. Bei Mischhonigen müssen alle Herkunftsländer sowie deren jeweilige Anteile angegeben werden. Die bisher verwendeten Sammelbezeichnungen wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ entfallen.
Auch bei Fruchtsäften gibt es Neuerungen. So werden erstmals Kategorien für zuckerreduzierte Produkte eingeführt. Zudem können Hersteller künftig den Hinweis „enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker“ verwenden. Bei Konfitüren steigen die vorgeschriebenen Mindestfruchtgehalte, wodurch die Produktqualität weiter gestärkt werden soll.
Der DEHOGA NRW empfiehlt Betrieben, insbesondere die eingesetzten Produkte, Produktdaten sowie Speise- und Getränkekarten auf die neuen Vorgaben zu überprüfen. Relevant sind die Änderungen vor allem für Frühstücksangebote, Buffets, Getränkeangebote und Portionsartikel in Hotels und Gastronomiebetrieben.
Für Mitglieder stellt der DEHOGA einen Praxisleitfaden bereit, der die wichtigsten Anforderungen zusammenfasst und Hinweise zur Umsetzung gibt.










