Wie in einem aktuellen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes mitgeteilt wird, konnten die Arbeitergeberverbände erreichen, dass die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats April 2021 verlängert wird.
Weiterhin gilt, dass vorrangig die angesprochenen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes zu nutzen sind. Soweit dies möglich ist, sind entsprechende Anträge vor dem Stundungsantrag zu stellen.
Das Rundschreiben mit den Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat März 2021 können Sie hier einsehen.