Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“: Antragsphase ab 12. April
Am 12. April beginnt die Antragsphase für das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die öffentliche Lademöglichkeiten anbieten möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen.
Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kommunale Gebietskörperschaften sind aufgerufen, die Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einschließlich Netzanschluss zu beantragen. Die Bewilligung erfolgt im „Windhundverfahren“ – die Reihenfolge der Eingänge zählt. Eine Beantragung dieser De-Minimis-Beihilfen ist nur 2021 möglich.
Hier können Sie ab dem 12. April einen Antrag stellen.
Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist neu und ergänzt das Förder- und Finanzierungsangebot des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bereich Ladeinfrastruktur.
Am 15. April findet zusätzlich um 10 Uhr ein Online-Seminar zum Förderprogramm statt, in dem Fachleute der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Ihre Fragen beantworten. Hier können Sie sich anmelden.