Weitreichende Lockerungen in NRW
Ab dem 28. Mai gelten in Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regelungen, die weitere Lockerungen auch für touristische Bereiche ermöglichen. Die Landesregierung hat hierfür einen Drei-Stufen-Plan vorgelegt, der auf Inzidenzwerten basiert.
Demnach dürfen bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 beispielsweise autarke Übernachtungsangebote (Campingplätze, Ferienwohnungen) negativ getestete Gäste empfangen. Auch Hotels dürfen dann ohne Kapazitätsbegrenzungen öffnen und private Übernachtungen anbieten. Den Gästen darf dabei lediglich Frühstück serviert werden, weitere gastronomischen Angebote bleiben untersagt. Außengastronomie ist mit Test und Platzpflicht möglich, Messen und Ausstellungen können mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept wieder stattfinden. Zusätzlich sind kulturelle Veranstaltungen unter Auflagen mit bis zu 500 Besuchenden unter freiem Himmel möglich. In Innenräumen können Konzerte, Theateraufführungen oder Kinovorstellungen mit bis zu 250 getesteten Menschen stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichgestellt werden.
Bei einer Inzidenz unter 50 treten weitere Lockerungen in Kraft: Die Gastronomie darf dann nicht nur außen ohne Test öffnen, sondern auch innengastronomische Angebote sind dann möglich, allerdings weiterhin nur mit negativem Test. Auch Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Gäste dann gastronomisch voll versorgen. Tagungen und Kongresse sowie Aufführungen oder Konzerte innen können wieder mit bis zu 500 getesteten Teilnehmenden stattfinden.
Sollte die Inzidenz auf unter 35 sinken, sind beispielsweise Busreisen ohne Kapazitätsbeschränkungen wieder möglich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen. Bei einer Landesinzidenz unter 35 soll zudem die Testpflicht für die Nutzung innengastronomischer Angebote entfallen. Tagungen und Kongresse sollen dann wieder mit bis zu 1.000 getesteten Teilnehmenden ermöglicht werden. Das gleiche gilt für kulturelle Veranstaltungen innen und außen.
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 greift weiterhin die bundesweite Notbremse.
Die drei Stufen im Überblick:
Stufe 3 Inzidenz 100-50,1 |
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Stufe 2 Inzidenz 50-35,1 |
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Stufe 1 Inzidenz ≤ 35 |
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Kontaktbeschränkungen |
Treffen im öffentlichen Raum: ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten | Treffen im öffentlichen Raum: ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten |
Treffen im öffentlichen Raum: ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten | ||
Außerschulische Bildung | Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen | Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test |
ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test |
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Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test | ||
Kultur |
Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster |
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Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten |
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept |
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Sport | Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung |
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan |
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test |
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Freizeit |
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test Freibäder für Sportbetrieb mit Test Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test |
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test |
Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept |
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Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte | ||
Messen/Märkte | Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept | Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig | ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test | ||
Tagungen/Kongresse | – | außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test | außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test | ||
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
– | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test | ||
Partys | – | – | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand | ||
Große Festveranstaltungen | – | – | ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegren-zung | ||
Gastronomie | Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot |
Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) |
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
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Beherbergung/ Tourismus |
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen |
volle gastronomische Versorgung für private Gäste | Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.land.nrw.