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Weitreichende Lockerungen in NRW

Ab dem 28. Mai gelten in Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regelungen, die weitere Lockerungen auch für touristische Bereiche ermöglichen. Die Landesregierung hat hierfür einen Drei-Stufen-Plan vorgelegt, der auf Inzidenzwerten basiert.

Demnach dürfen bei einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 beispielsweise autarke Übernachtungsangebote (Campingplätze, Ferienwohnungen) negativ getestete Gäste empfangen. Auch Hotels dürfen dann ohne Kapazitätsbegrenzungen öffnen und private Übernachtungen anbieten. Den Gästen darf dabei lediglich Frühstück serviert werden, weitere gastronomischen Angebote bleiben untersagt. Außengastronomie ist mit Test und Platzpflicht möglich, Messen und Ausstellungen können mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept wieder stattfinden. Zusätzlich sind kulturelle Veranstaltungen unter Auflagen mit bis zu 500 Besuchenden unter freiem Himmel möglich. In Innenräumen können Konzerte, Theateraufführungen oder Kinovorstellungen mit bis zu 250 getesteten Menschen stattfinden. Grundsätzlich gilt, dass vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichgestellt werden.

Bei einer Inzidenz unter 50 treten weitere Lockerungen in Kraft: Die Gastronomie darf dann nicht nur außen ohne Test öffnen, sondern auch innengastronomische Angebote sind dann möglich, allerdings weiterhin nur mit negativem Test. Auch Beherbergungsbetriebe dürfen ihre Gäste dann gastronomisch voll versorgen. Tagungen und Kongresse sowie Aufführungen oder Konzerte innen können wieder mit bis zu 500 getesteten Teilnehmenden stattfinden.

Sollte die Inzidenz auf unter 35 sinken, sind beispielsweise Busreisen ohne Kapazitätsbeschränkungen wieder möglich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmenden aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen. Bei einer Landesinzidenz unter 35 soll zudem die Testpflicht für die Nutzung innengastronomischer Angebote entfallen. Tagungen und Kongresse sollen dann wieder mit bis zu 1.000 getesteten Teilnehmenden ermöglicht werden. Das gleiche gilt für kulturelle Veranstaltungen innen und außen.

Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 greift weiterhin die bundesweite Notbremse.

Die drei Stufen im Überblick:

  Stufe 3
Inzidenz 100-50,1
 
Stufe 2
Inzidenz 50-35,1
 
Stufe 1
Inzidenz ≤ 35
Kontaktbeschränkungen
 
Treffen im öffentlichen Raum: ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten   Treffen im öffentlichen Raum: ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
  Treffen im öffentlichen Raum: ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf  Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen   Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
  ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugendarbeit Gruppenangebote
innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
  Gruppenangebote
innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske
  Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur

Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente

 

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin

  Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test
Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung
 
  Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
 
  Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test
Freibäder für Sportbetrieb mit Test
Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
  Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, histori-schen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
  Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm   Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm   Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Messen/Märkte Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept   Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung,mit Test auch Kirmeselemente zulässig   ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/Kongresse   außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test   außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private Veranstaltungen
(ohne
Partys)
  außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
  außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys     außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
Große Festveranstaltungen     ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegren-zung
Gastronomie Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
  Außengastronomie ohne Test
Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
  wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
 
Beherbergung/
Tourismus
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
 
  volle gastronomische Versorgung für private Gäste   Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.land.nrw.

 

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