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Neue Coronaschutzverordnung

23. November 2021 · Corona · Gastronomie · Hotel · Kultur · Netzwerk · Pferd · Unterkunft

Am 24. November 2021 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Demnach gilt für gastronomische Angebote und touristische Übernachtungen die 2G-Regelung, d.h. diese dürfen nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden. Für Diskotheken, Tanz- und Karnevalsveranstaltungen greift außerdem die 2G-Plus-Regelung (Immunisierung und negativer Testnachweis).

Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 21. Dezember 2021 und kann auf unserer Corona-Übersichtsseite oder auf www.land.nrw eingesehen werden.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick finden Sie hier.

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