Neue Coronaschutzverordnung
23. November 2021
· Corona · Gastronomie · Hotel · Kultur · Netzwerk · Pferd · Unterkunft
Am 24. November 2021 tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Demnach gilt für gastronomische Angebote und touristische Übernachtungen die 2G-Regelung, d.h. diese dürfen nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden. Für Diskotheken, Tanz- und Karnevalsveranstaltungen greift außerdem die 2G-Plus-Regelung (Immunisierung und negativer Testnachweis).
Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 21. Dezember 2021 und kann auf unserer Corona-Übersichtsseite oder auf www.land.nrw eingesehen werden.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick finden Sie hier.