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Neue Coronaschutzverordnung ab 13. Januar

11. Januar 2022 · Corona · Events · Gastronomie · Hotel · Kultur · Netzwerk · Unterkunft · Wissen

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Darin enthalten sind Details zur 2G-Regelung in der Gastronomie und zur Vor-Ort-Testung. Die IHK Nord Westfalen hat auf ihrer Homepage eine Übersicht über die aktuellen Coronaregeln für den Tourismus und das Gastgewerbe zusammengestellt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 9. Februar 2022.

 

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