A A A

Beitragsbild: geralt / Pixabay

TiM wird gefördert durch:

Neue Coronaschutzverordnung ab 13. Januar

11. Januar 2022 · Corona · Events · Gastronomie · Hotel · Kultur · Netzwerk · Unterkunft · Wissen

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Darin enthalten sind Details zur 2G-Regelung in der Gastronomie und zur Vor-Ort-Testung. Die IHK Nord Westfalen hat auf ihrer Homepage eine Übersicht über die aktuellen Coronaregeln für den Tourismus und das Gastgewerbe zusammengestellt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 9. Februar 2022.

 

Kommentarbereich einblenden Kommentarbereich ausblenden

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*



Ähnliche Artikel

ähnliche Artikel

Münsterland e.V.

Airportallee 1
48268 Greven
Telefon: +49 (0) 2571 / 94 93 92
tim@muensterland.com
GEFÖRDERT DURCH: