Inklusionsscheck NRW: Antragstellung für 2022 möglich

Seit 1. Februar 2022 können wieder neue Anträge für den Inklusionsscheck NRW gestellt werden. Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, beispielsweise die Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung unter Corona-Bedingungen, die barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins oder die Beauftragung von Dolmetschung in Gebärdensprache.
Insgesamt werden hierfür 300mal jeweils 2.000 € bis Jahresende zur Verfügung gestellt.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Inklusionsscheck NRW eingerichtet, um vor allem lokale Initiativen bei der Umsetzung von Inklusion zu unterstützen und gleichzeitig auf die Aktivitäten der Landesregierung aufmerksam zu machen.
Die Antragstellung erfolgt online. Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mags.nrw/inklusionsscheck
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