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Quelle: Stadt Münster/Michael C. Moeller

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Neues Verpackungsgesetz: Mehrwegpflicht seit 1. Januar 2023

6. Januar 2023 · Gastronomie · Nachhaltigkeit · Qualität · Wissen

Mit Beginn des neuen Jahres sind Restaurants, Cateringbetriebe, der Einzelhandel, Kantinen und Lieferdienste dazu verpflichtet, für die Mitnahme von Speisen und Getränken Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegkunststoffverpackungen anzubieten.

Die Mehrwegpflicht resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz (VerpackG). Demnach sind ab 1. Januar 2023 Betriebe, die verzehrfertige Lebensmittel in Kunststoff-Einwegbehältnissen oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.

Betroffen sind diejenigen Betriebe, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr, also zum Verzehr aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung in Einwegbechern (unabhängig von ihrem Material) oder Einwegbehältnissen (z.B. Boxen oder Schalen aus Kunststoff für Suppen, Salate, Burger etc.) anbieten. Dabei steht es den Betrieben frei, eigene Mehrwegverpackungen anzuschaffen oder mit einem Unternehmen zusammenzuarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).

Ausgenommen von der Regelung sind kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und bis 80 m² Verkaufsfläche (inklusive frei zugänglicher Sitz-und Aufenthaltsbereiche): Diese müssen keine Mehrwegverpackungen bereitstellen, aber Essen und Getränke auf Wunsch in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.

Generell zu beachten ist:

  • Informationspflicht: Die Betriebe müssen Ihre Kunden auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf ihr Mehrwegangebot hinweisen (eigene Mehrwegverpackung oder Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehältnisse).
  • Mehrwegverpackungen, Hygiene und Verantwortlichkeiten: Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen. Es gelten Hygienebestimmungen für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der Becher oder Schalen. Diese Regeln müssen beachtet werden. Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln, sie dürfen nicht in die Nähe von frischen Lebensmitteln gestellt werden.
    Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden.
  • Preis für Verpackungen: Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.

Mit GLAS? KLAR!, dem Glas-Mehrwegsystem für Münster und das Münsterland, hat die Stadt Münster mit dem Münsterland e.V., dem DEHOGA Westfalen, dem Studierendenwerk Münster, Mehrwegsystemanbieter Relevo und der Premiumglas-Marke Arcoroc eine innovative Glas-Mehrweglösung entwickelt, die eine echte Alternative zu den sonst am Markt üblichen Kunststoffvarianten ist.

Die Funktionsweise des Glas-Mehrwegsystems ist einfach: Gastronomische Betriebe werden kostenfrei mit Mehrweggeschirr aus Glas beliefert und geben ihre Speisen und Getränke darin aus. Gäste scannen mithilfe einer App die QR-Codes auf dem Geschirr und leihen es kosten- und pfandfrei aus. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls durch einen Scan bei allen teilnehmenden Betrieben. Nachdem das Geschirr gereinigt ist, kann es erneut ausgegeben werden. Weitere Informationen zu GLAS? KLAR! erhalten Sie auf www.glas-mehrweg.de.

 

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