Förderung: Projektaufruf zur Struktur und Dorfentwicklung
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat einen aktuellen Projektaufruf zur Struktur und Dorfentwicklung gestartet.
Anträge können auf folgender Seite https://www.xn--frderung-n4a.nrw/auth/login digital bis zum 31. August 2023 eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird technisch nicht mehr möglich sein.
Informationen zur Förderung
Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet. Anträge sind bewilligungsreif sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen.
Anschließend werden diese im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings, die für 2023 voraussichtlich sehr knapp bemessen sein werden.
Zeitplan
01.07-31.08.2023: digitale Antragstellung über ein Web-Portal
01.09.-30.09.2023: Prüfung der Anträge incl. Bewertung anhand der Projektauswahlkriterien
01.10.-15.10.2023: Prüfung der Anträge durch das MLV und Festlegung des Antragsrankings
Anschließend: Bescheidung durch Bezirksregierung Münster
bis 30.11.23: Auszahlung der Mittel
Die Mittel müssen dann in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Abruf verausgabt werden, damit keine Zinsen anfallen. Baumaßnahmen müssen bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Gegenstand der Förderung
- a) Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
- b) Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- c) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
- d) Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
- e) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
- f) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
- g) Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
- h) Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
- i) Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
- j) Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
- k) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnern (incl. des Außenbereichs der Ortschaft).
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind
- a) Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen,
- b) natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts.
Konditionen:
65 % der förderfähigen Kosten für Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe a) maximal 250.000 € Förderung je Maßnahme;
35 % der förderfähigen Kosten für Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe b) maximal 50.000 € Förderung je Maßnahme;
65 % der förderfähigen Kosten für Maßnahme zur Verbesserung der lokalen Basisdienstleistung, jedoch maximal 250.000,000 €
Förderung je Maßnahme;
35 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung der Bausubstanz, jedoch maximal 250.000 € je Maßnahme
Es können nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, deren förderfähigen Kosten im Einzelfall mehr als 20.000 € betragen.
Wichtiger Hinweis
Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit der Bezirksregierung Münster in Verbindung (Kontaktdaten siehe unten), damit diese die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten kann.
Ansprechpartner/innen:
Grotendorst, Andreas
Hauptdezernent
Telefon:0251 411-5178
Telefax:0251 411-85178
andreas.grotendorst@brms.nrw.de
Althues, Martina
Telefon:0251 411-4186
Telefax:0251 411-84186
martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de
Rabbe, Mechthild
Telefon:0251 411-5100
Telefax:0251 411-85100
martina.althues@bezreg-muenster.nrw.de
Nähere Informationen (Downloads der Richtlinie, Gebietskulisse, Publizitätsvorschriften):