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Zahl der Übernachtungen im Juni 2023 in NRW um 5,1 Prozent gestiegen

17. August 2023 · Allgemein · Marketing · Marktforschung · Wissen

In den nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetrieben ist die Zahl der Übernachtungen im Juni 2023 mit rund 4,9 Millionen um 5,1 Prozent höher gewesen als im Juni 2022 (damals: 4,7 Millionen). Gegenüber Juni 2019 (damals 4,9 Millionen) nahm sie um 1,4 Prozent zu. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg die Gesamtzahl der Gästeankünfte gegenüber Juni 2022 (damals 2,1 Millionen) um 6,1 Prozent auf 2,2 Millionen. Verglichen mit Juni 2019 (damals 2,2 Millionen) waren das 1,0 Prozent weniger.

Die Zahl der Gäste aus dem Ausland war im Juni 2023 mit 438.240 um 21,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor (damals 361.348). Im Vergleich zu Juni 2019 (damals 463.356) sank die Zahl der ausländischen Gäste um 5,4 Prozent.

Das Münsterland erzielte von allen Regionen NRWs den größten Übernachtungszuwachs mit 19,6 Prozent, gefolgt von Düsseldorf und dem Kreis Mettmann mit 9,7 Prozent und Köln und dem Rhein-Erft-Kreis mit 3,3 Prozent. Im ersten Halbjahr 2023 konnte das Münsterland sogar ein Plus von 17,5 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vor-Corona-Jahr 2019 verbuchen.

» Statistischer Bericht Juni 2023


Alle Angaben der Tourismusstatistik beziehen sich auf geöffnete Beherbergungsbetriebe, die im Berichtszeitraum mindestens zehn Gästebetten bzw. Stellplätze angeboten hatten. IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)


Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung von IT.NRW vom 17.08.2023.

 

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