A A A

Quelle: erstellt mit PIXLR AI Image Generator

TiM wird gefördert durch:

„Public-Viewing-Verordnung”: Ausnahmen beim Lärmschutz während Fußball-EM

27. März 2024 · Allgemein · Gastronomie · Wissen

Das Bundeskabinett hat auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Diese ermöglicht es, Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späten Abendstunden im Freien öffentlich zu übertragen. Damit erhalten die Kommunen die Befugnis, während der EM 2024 der Männer im Juni und Juli 2024 Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir freuen uns auf ein tolles Fußballereignis in Deutschland. Wenn im Sommer bei uns die Europameisterschaft stattfindet, wollen viele Menschen gemeinsam Spiele anschauen, mitfiebern und feiern – und das gern auch draußen. Public Viewing gehört für viele Fans zu einem gelungenen Fußball-Erlebnis dazu. Geht ein Spiel in die Verlängerung oder sogar ins Elfmeterschießen, wird es bei Abendspielen oft auch spät. Wir ermöglichen den Städten und Gemeinden, dass Public Viewing auch bis in die späteren Abendstunden stattfinden kann. Ich wünsche allen Fans viel Vorfreude – und ein großartiges Turnier.“

Da von den insgesamt 51 Spielen 26 um 21 Uhr beginnen und die üblichen Lärmschutzstandards bei Public-Viewing-Veranstaltungen nicht immer eingehalten werden können, ist eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Diese gilt für die gesamte Dauer der Europameisterschaft vom Eröffnungsspiel am 14. Juni bis zum Finale am 14. Juli 2024.

Die Verordnung soll den Spielraum der zuständigen Behörden in den Kommunen erweitern, um Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen. Dabei sollen sie das öffentliche Interesse an den EM-Spielen mit dem Schutz der Nachtruhe abwägen und Faktoren wie die Nähe zu Wohngebieten, Lärmminderungsmaßnahmen und die Anzahl der Ausnahmen berücksichtigen.

Die Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat steht noch aus. Vergleichbare Verordnungen gab es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften.


Hintergrund

Das BMUV sieht sich als Partner des nachhaltigen Sports und engagiert sich als Teil der Bundesregierung für eine nachhaltige Umsetzung der stattfindenden Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024 (EURO 2024). Es unterstützt mit seiner Beratung dabei die Veranstaltenden der EURO 2024 sowie die zehn Ausrichterstädte. Zugleich finanziert das BMUV Projekte, die dem Sport auch über die EURO 2024 hinaus einen Nachhaltigkeitsschub geben und gesellschaftliche Wirkungen – insbesondere auch im Breitensport – erzielen sollen.


Weitere Informationen

»Public-Viewing-Verordnung
»FAQs zur Verordnung
»Informationen zu EURO 24

 

Kommentarbereich einblenden Kommentarbereich ausblenden

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*



Ähnliche Artikel

ähnliche Artikel

Münsterland e.V.

Airportallee 1
48268 Greven
Telefon: +49 (0) 2571 / 94 93 92
tim@muensterland.com
GEFÖRDERT DURCH: