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Beitragsbild: Gerd Altmann / Pixabay

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Neues Jugendschutzgesetz – Erinnerung an neuen Aushang

26. Juni 2024 · Allgemein · Gastronomie · Recht

Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstaltende, aber auch an Eltern und Erziehende. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können zu erheblichen Bußgeldern führen.

Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte bereits im Mai 2024 eine Änderung der Aushangvorlage „Auszug Jugendschutzgesetz“ zur Folge.

Nach §3 des Jugendschutzgesetzes müssen Veranstaltende und Gewerbetreibende Auszüge aus dem JuSchG in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen.

Anbei finden Sie die aktualisierte Vorlage mit dem Auszug aus dem Jugendschutzgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 135 KB), die von der IHK zur Verfügung gestellt wird.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
 
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