Neue Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe: Handlungsbedarf für Betriebe

Rückwirkend zum 1. August 2024 gelten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen neue, allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen. Der zwischen DEHOGA NRW und der NGG NRW geschlossene Ausbildungstarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt und ist damit auch für nicht tarifgebundene Betriebe verpflichtend.
Erhöhte Vergütung für Auszubildende
Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung sieht eine Steigerung von jeweils 50 Euro pro Ausbildungsjahr vor.
- 1. Ausbildungsjahr: 1.150 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.250 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.350 Euro
Ab dem 1. August 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um jeweils 50 Euro pro Jahr.
Weitere Änderungen für Auszubildende
Neben der höheren Vergütung bringt der Tarifvertrag eine weitere Regelung zugunsten der Auszubildenden:
- Freistellung vor Prüfungen: Ein zusätzlicher freier Tag vor der Zwischen- und Abschlussprüfung sowie vor der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2.
- Freistellung an langen Berufsschultagen: Bei einem zweiten Berufsschultag pro Woche mit mehr als sechs Zeitstunden (inkl. Fahrtzeit) müssen Auszubildende nicht mehr in den Betrieb zurückkehren.
Pflichten für Ausbildungsbetriebe
Da die neuen Regelungen rückwirkend zum 1. August 2024 gelten, müssen Ausbildungsbetriebe sie umgehend umsetzen und ihre Auszubildenden entsprechend informieren. Die offiziellen Details sind in der Bekanntmachung des Tarifregisters einsehbar.
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