Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Bedeutung für die Reise- und Tourismusbranche
©Quelle: iStock.com/abdoudzDas Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – auch in der Reise- und Tourismusbranche. Ziel ist es, allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten, Buchungssystemen und Informationsdiensten zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Doch was genau bedeutet Barrierefreiheit im touristischen Kontext? Welche Leistungen und Betriebe sind betroffen? Welche Übergangsfristen gelten? Und was können touristische Anbieter jetzt konkret tun, um sich vorzubereiten?
Antworten auf diese und weitere Fragen bietet eine neue Informationsseite – kompakt, verständlich und praxisnah aufbereitet. Die Übersicht richtet sich gezielt an Akteurinnen und Akteure aus Tourismus und Freizeitwirtschaft, die sich über rechtliche Grundlagen, Anforderungen und Handlungsspielräume informieren möchten.
Zur Infoseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit
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