Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch: Testphase für neue Datendrehscheibe verlängert
©Quelle: Münsterland e.V./Simon Says MediaZum 1. Juli 2026 tritt das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz in Kraft. Ziel ist es, den Markt für Kurzzeitvermietungen transparenter zu machen und Kommunen sowie Ländern eine bessere Datengrundlage für Entscheidungen zu bieten. Herzstück ist eine digitale Datendrehscheibe bei der Bundesnetzagentur, über die Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com künftig Buchungsdaten automatisiert und datenschutzkonform übermitteln.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Plattformbetreibern nun mehr Zeit für die technische Umsetzung eingeräumt. Die Funktionstests für den Anschluss an die Schnittstelle der Bundesnetzagentur wurden bis Ende Juni 2026 verlängert. Zudem müssen die Daten für die Monate Juli und August 2026 erst ab dem 1. September 2026 übermittelt werden.
Künftig können Länder und Kommunen – sofern sie entsprechende Registrierungsverfahren einrichten und am System teilnehmen – auf die Daten zugreifen. Dadurch sollen Tourismusströme besser analysiert und Wohnungsmärkte dort geschützt werden können, wo Kurzzeitvermietungen Auswirkungen auf das Wohnraumangebot haben. Gleichzeitig soll das neue System den bürokratischen Aufwand für Plattformen reduzieren und für mehr Transparenz sowie faire Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten Vermietern und der Hotellerie sorgen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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