Neue Regeln für die Nachhaltigkeitskommunikation im Tourismus
©Quelle: Münsterland e.V./Philipp FöltingWelche Auswirkungen haben die neuen Vorgaben für Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen auf touristische Unternehmen und Destinationen? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein Webinar des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes, an dem mehr als 400 Interessierte teilnahmen.
Im Mittelpunkt standen die europäische EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) sowie deren Umsetzung in deutsches Recht durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die neuen Regelungen treten am 27. September 2026 in Kraft und verschärfen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation deutlich.
Künftig werden allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ nur noch in eng begrenzten Fällen zulässig sein. Auch Aussagen zu künftigen Umweltleistungen müssen auf nachvollziehbaren, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplänen basieren und regelmäßig überprüft werden.
Orientierung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung können freiwillige Standards wie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bieten. Die Expertinnen und Experten betonten jedoch, dass Nachhaltigkeitsberichte keine rechtliche Prüfung von Werbe- und Kommunikationsaussagen ersetzen.
Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat die wichtigsten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen aus dem Webinar zusammengefasst.










