EmpCo-Richtlinie kompakt erklärt
©Quelle: Guillaume de Germain / UnsplashNachhaltigkeit spielt in der touristischen Kommunikation eine immer größere Rolle. Viele Betriebe im Münsterland machen bereits sichtbar, wie sie ressourcenschonender arbeiten, regionale Produkte einsetzen, klimafreundliche Angebote schaffen oder nachhaltige Maßnahmen im Alltag umsetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen daran, wie solche Aussagen gegenüber Gästen formuliert und belegt werden müssen.
Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie gelten ab dem 27. September 2026 strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „umweltfreundlich“ sollten dann nur noch verwendet werden, wenn klar erkennbar ist, worauf sich die Aussage bezieht und welche Nachweise dahinterstehen. Das betrifft nicht nur Texte auf Websites oder in Flyern, sondern auch Buchungsportale, Speisekarten, Social-Media-Beiträge, Anzeigen, Siegel, Logos, Farben, Bilder und Angebotsnamen.
Für Hotels, Gastronomiebetriebe, Ferienwohnungen, Erlebnisanbieter, Kulturorte, Gästeführungen, Hofläden und weitere touristische Leistungsträger lohnt sich deshalb ein frühzeitiger Blick auf die eigene Kommunikation.
Die wichtigsten Punkte zur EmpCo-Richtlinie haben wir in einer kompakten Arbeitshilfe zusammengefasst. Sie bietet einen Überblick über die Ausgangslage, zentrale Leitlinien für rechtssichere Kommunikation, Beispiele für bessere Formulierungen sowie einen praktischen Selbstcheck für Betriebe.










