Kultur-Schecks NRW: Neue Förderung für Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum
©Quelle: Münsterland e.V./Philipp FöltingDas Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit den neuen Kultur-Schecks NRW gemeinnützige Vereine, Initiativen und Organisationen bei der Durchführung kultureller Veranstaltungen im ländlichen Raum. Gefördert werden unter anderem Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote.
Für öffentliche Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen kann ein Festbetrag von 500 Euro beantragt werden, sofern mindestens 500 Euro förderfähige Ausgaben entstanden sind. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Insgesamt stehen 500.000 Euro zur Verfügung, sodass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können.
Förderfähig sind Veranstaltungen, die zwischen dem 29. Juni und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Die Antragstellung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin über ein Online-Portal. Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Daher lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung.
Weitere Informationen und die Förderrichtlinie stehen auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen bereit.










