Gesetzentwurf zur Abmilderung der Corona-Folgen im Pauschalreisevertragsrecht
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 unter anderem mit dem Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht befasst.
Ziel des Gesetzes ist es, möglichst schnell Sicherheit hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Reisebüros und Reiseveranstalter sowie für die Verbraucher zu schaffen.
Da die derzeitige Situation bei Reisebüros und Reiseveranstaltern existenzbedrohend ist, befasst sich das Bundeskabinett voraussichtlich bereits heute mit dem Gesetzentwurf, der mit den Bundesministerien für Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern, für Bau und Heimat, für Wirtschaft und Energie sowie der Finanzen erarbeitet und abgestimmt wurde.
Hier können Sie den Gesetzentwurf als pdf-Dokument einsehen.