IHK informiert über neue Kennzeichnungspflichten bei der Nutzung von KI
©Quelle: KI-generiert mit DALL·E / ChatGPTSeit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Die IHK Nord Westfalen erläutert in einem aktuellen Beitrag, welche Unternehmen betroffen sein können und worauf bei der praktischen Umsetzung zu achten ist.
Handlungsbedarf kann insbesondere bestehen, wenn Unternehmen KI-Chatbots, digitale Avatare oder Sprachassistenten einsetzen. Auch bestimmte KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sowie sogenannte Deepfakes bei Bildern, Videos oder Audioinhalten können kennzeichnungspflichtig sein. Für die Kennzeichnung empfiehlt die Europäische Kommission unter anderem ein gut sichtbares „AI“-Symbol beziehungsweise einen entsprechenden Hinweis.
Die IHK Nord Westfalen zeigt in ihrem Leitfaden anhand konkreter Beispiele, wann eine Kennzeichnung erforderlich sein kann, welche Ausnahmen gelten und wie die Hinweise je nach Medium umgesetzt werden können. Zudem informiert der Beitrag über mögliche Folgen von Verstößen.










