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Drei-Phasen-Konzept zur Belebung des Tourismus vorgestellt

29. April 2020 · Corona · Strategie · Wissen

Mit einem neuen Drei-Phasen-Konzept streben mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, eine Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie an. Das Konzept sieht zunächst eine Öffnung touristischer Outdoor-Angebote wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten vor. In der zweiten Phase sollen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen und Hotels folgen. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein. Dabei sei die Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten neben einer weiteren Stabilisierung der epidemiologischen Lage Voraussetzung des Papiers.

Zu welchem Datum die einzelnen Phasen beginnen, sollen die Länder in Abstimmung mit dem Bund in Eigenverantwortung bestimmen.

Dr. Achim Schloemer, Vorstandsvorsitzender des Tourismus NRW, begrüßte das Papier als ersten Schritt: „Wir freuen uns, dass die Politik nun auch der durch die Corona-Krise besonders schwer getroffenen Tourismuswirtschaft in Deutschland Perspektiven aufzeigt und damit eine wichtige Forderung von uns aufgegriffen hat.“ Einige Fragen seien jedoch weiterhin ungeklärt, so etwa die Frage nach weiteren Hilfen für Betriebe, die angesichts der richtigerweise vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen noch längere Zeit keine Gewinne erzielen dürften. Zudem sei es nun wichtig, rasch genaue Vorgaben etwa zu Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten für die Betriebe zu entwickeln, damit mit der Wiedereröffnung begonnen werden könne.

Tourismus NRW hatte dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium am vergangenen Freitag eigene Vorschläge für einen behutsamen Neustart des Tourismus im Land unterbreitet – ebenfalls in einem Drei-Phasen-Modell. Unter anderem war in der ersten Phase auch eine vorsichtige Öffnung erster Übernachtungsangebotevorgeschlagen worden.

Das Papier des Tourismus NRW finden Sie hier.

Das Drei-Phasen-Konzept der Bundesländer Baden-Würtemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen können Sie hier einsehen.

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