Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen. Anlass dafür sind insbesondere die Folgen der Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook, bei der die Deckelung der Kundengeldabsicherung auf 110 Millionen Euro nicht ausreichend war.
Der Deutsche Tourismusverband wird sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren weiter dafür einsetzen, das zusätzliche finanzielle Lasten für Destinationsmanagementorganisationen (DMO) und kleinere Reiseveranstalter durch die geplante Neuregelung der Insolvenzsicherung vermieden werden.
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