Inhalt anspringen
Skip NavigationMenu
zurück
15. April 2026

„Public-Viewing-Verordnung“ zur Fußball-WM

©Quelle: Michael Jarmoluk / Pixabay

Für die Übertragung der Spiele der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Männer plant die Bundesregierung erneut eine befristete „Public-Viewing-Verordnung“. Ziel ist es, Ausnahmen vom geltenden Lärmschutz zu ermöglichen und damit öffentliche Übertragungen auch in den späten Abend- und Nachtstunden zu erleichtern.

Hintergrund sind die Austragungsorte der WM in Mexiko, Kanada und den USA, durch die viele Spiele aus deutscher Sicht in die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fallen. Insgesamt werden während des Turniers zahlreiche Partien in diesen Nachtstunden stattfinden. Gleichzeitig ist das Interesse an gemeinsamen Übertragungen – auch im Freien – weiterhin hoch.

Die Verordnung schafft jedoch keinen generellen Anspruch auf die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen. Vielmehr bleibt es bei Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Behörden vor Ort. Dabei werden die Interessen der Veranstalter gegen den Schutz der Anwohner vor nächtlichem Lärm abgewogen.

Für touristische Akteure und Veranstalter im Münsterland eröffnet die geplante Regelung grundsätzlich zusätzliche Möglichkeiten, attraktive Angebote rund um die WM zu schaffen. Gleichzeitig ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden erforderlich, um Genehmigungen zu klären und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die IHK Nord Westfalen hat bereits ein Merkblatt zur Fußball-WM 2026↗ veröffentlicht.

zurück zur Übersicht
Kategorien Download
Artikel als PDF
Teilen
Autor:in
Patrick Pieper

ÄHNLICHE ARTIKEL





TiM wird
gefördert
durch: