DEHOGA-Merkblatt zur Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen informiert mit einem ersten Merkblatt über die Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die ab 1. Juli 2020 gilt. So gut es geht versucht der Verband dabei auf sich stellende Fragen einzugehen, hebt aber auch gleichzeitug hervor, dass einige Antworten erst gegeben werden können, wenn das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreibenzu im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung veröffentlicht. Insbesondere zur Abgabe von Getränken im Rahmen eines Frühstücks können noch keine Handlungsoptionen aufgezeigt werden.
Das Merkblatt finden sie auf www.dehoga-nrw.de.
Sollten Sie weitere Fragen zur Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen haben, richten Sie diese bitte direkt an den DEHOGA Bundesverband per Mail an benad@dehoga.de.