Seit heute gilt die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW. Die bis Ende des Monats gültige Fassung weist dabei nur wenig Neuerungen gegenüber der Vorgängerversion auf. Lediglich bereits Bekanntes wie die Ahndung von Verstößen gegen die Maskenpflicht wurden aufgenommen. Aufgrund der insgesamt wieder steigenden Infektionszahlen bleibt jedoch jeder in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die vorgesehenden Regelungen eingehalten werden.
Der DEHOGA Nordrhein hat zusätzlich eine Übersicht erstellt, die die wenigen Veränderungen für das Gatsgewerbe auflistet.